Im Zuge der anstehenden Revision der europäischen Altfahrzeugrichtlinie (AltfahrzeugRL) hat sich das Umweltbundesamt (UBA) gegenüber der europäischen Kommission mit dem Papier „Wirkungsvolle Maßnahme gegen die Millionen Fahrzeuge in der EU mit unbekanntem Verbleib“ in Position gebracht und seine Vorstellungen über die notwendigen Veränderungen zur Zielerreichung formuliert.

0713 UBAHierbei bewegen sich die Vorstellungen in die gleiche Richtung, wie die der Recyclingverbände, bvse, FAR, BDSV, die zusammen mit der Automobilindustrie im Wirtschaftskreis Altfahrzeuge ebenfalls unter anderem in der Änderung des Fahrzeugzulassungsrechts den Hebel zu den notwendigen Veränderungen sehen.

Zentraler Punkt ist und bleibt die Stärkung des Verwertungsnachweises. Ohne einen von einem zertifizierten Demontagebetrieb ausgestellten Verwertungsnachweise sollte ein Fahrzeug nicht mehr endgültig stillzulegen sein, d.h. Steuern und Versicherungen sind solange zu zahlen, bis eine entsprechende Prüfung durch das KBA erfolgt ist. Mit einer solchen Maßnahme, die den Letzthalter mitverantwortlich für die ordnungsgemäße Verwertung des von ihm erzeugten Abfalls macht, würden viele Fahrzeuge nicht einfach mit ungeklärtem Verbleib verschwinden.

Das UBA schlägt 7 Punkte vor, deren Übernahme in die europäische Richtlinie vorteilhaft wäre.

Das Posititionspapier in englischer Sprache finden Sie hier zum Download

Quelle: www.umweltbundesamt.de