Endgeräte, die Ströme lediglich durchleiten, werden ab dem 01.05.2019 registrierungspflichtig.

Anders als zahlreiche andere EU-Staaten sieht die stiftung ear viele Elektrogeräte, die Ströme lediglich durchleiten, sogenannte „passive“ Geräte, bislang nicht im Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Ab dem 01.05.2019 passt die stiftung ear ihre Praxis dahingehend an und stuft auch passive Endgeräte als Elektro- oder Elektronikgerät ein; diese werden damit registrierungs- und meldepflichtig.

Europäische Harmonisierung im Blick

„Unser Ziel ist es, die WEEE-Richtlinie im Einklang mit anderen EU-Staaten umzusetzen. Damit arbeiten wir auf eine europaweite Harmonisierung hin, die im Sinne der Hersteller ist.“ kommentiert Stiftungsvorstand Alexander Goldberg die Änderung.

Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen

Auch bei passiven Produkten ist die Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen wichtig. Während Endgeräte, in den Anwendungsbereich fallen, bleiben Bauteile auch weiterhin davon ausgenommen. Zu Endgeräten gehören beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen und Stromschienen. Als Bauteile eingestuft werden z. B. Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe.

Registrierung einfach über das ear-Portal zu beantragen

Hersteller passiver Endgeräte sind verpflichtet, ihren Registrierungsantrag rechtzeitig vor dem 01.05.2019 zu stellen. Dies kann ohne viel Aufwand über das ear-Portal vorgenommen werden. Informationen zum Registrierungsverfahren sowie den Pflichten, die sich aus dem ElektroG für Hersteller ergeben können, stellt die stiftung ear auf ihrer Website bereit. Nicht abschließende Beispiele für Elektrogeräte, die zusätzlich ab dem 01.05.2019 unter das Gesetz fallen, finden Sie hier.