Ökodesignrichtlinie: Ab September greifen weitere Lampenverbote
Zum 1. September wird die sechste und letzte Stufe der Ökodesign-Verordnung für Beleuchtung umgesetzt. Bis auf wenige Ausnahmen müssen alle in Verkehr gebrachten Haushaltslampen mit streuendem (ungebündeltem) Licht, die Energieeffizienzklasse B erfüllen.
Von dieser Regelung umfasst sind die ursprünglich als Ersatz für Glühlampen gedachten Halogenlampen mit Schraubgewinde genauso wie diverse Hochvolt- und Niedervolthalogenlampen. Nicht betroffen sind Klasse-C-Lampen mit R7-Sockel (Halogenstäbe) und G9-Sockel. Lagerbestände dürfen vom Handel aber noch abverkauft werden.
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- Kategorie: Nachrichten Schrott, E-Schrott, Kfz-Recycling