Das Klimaschutzministerium stellt für das Jahr 2024 insgesamt 41 Millionen Euro an Fördermitteln für Projekte aus dem Bereich Kreislaufwirtschaft zur Verfügung.
Kreislaufwirtschaft, also die möglichst sparsame Verwendung, die Wiederverwendung und Verwertung wertvoller Ressourcen, ist ein wichtiger Eckpfeiler im Kampf gegen die Klimakrise. Ende 2022 hat die Bundesregierung eine nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen, die nun mit dieser Förderschiene weiter umgesetzt wird.
Neben Projektförderungen für nachhaltiges Design, die Verwertung von Textilien oder die Weiterverarbeitung von Abfällen wird eine neue Förderschiene spezifisch für sozialökonomische Betriebe (SÖB) eingerichtet, die im Bereich Kreislaufwirtschaft tätig sind. Diese Betriebe sind gemeinnützige soziale Unternehmen, die Arbeitsplätze für arbeitsmarktferne und langzeitbeschäftigungslose Menschen zur Verfügung stellen. In diesen Unternehmen können neben Investitionen auch beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter:innen gefördert werden.
Eine Einreichung ist bis 15. Juli bzw. bis zur Ausschöpfung der Mittel möglich.
Die vier Förderkategorien im Überblick:
- Investitionen im Zusammenhang mit der Entwicklung (Machbarkeitsstudie) und Implementierung von nachhaltigem Design und der Ausgestaltung von Produktionsprozessen, Produkten und Produktnutzung im Sinne der Kreislaufwirtschaft - zirkuläres Design
- Investitionen im Zusammenhang mit nachhaltigem Design, der nachhaltigen Produktion, ReUse und dem Recycling von Textilien einschließlich Bettmatratzen
- Investitionen im Zusammenhang mit der stofflichen Verwertung von Abfällen aus dem Bausektor bzw. für die Baustoffindustrie sowie mit der stofflichen Verwertung von Faserverbundwerkstoffen. Anlagen zum Recycling von glasfaserverstärkten Kunststoffen
- Investitionen, immaterielle Maßnahmen und laufende Kosten im Zusammenhang mit der Sammlung, Sortierung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, ReUse und Refurbishment von Textilien, Möbeln und elektrischen und elektronischen Geräten (richtet sich an sozialökonomische Betriebe)
Für die Projektkategorie eins stehen 10 Mio. Euro, für die Kategorien zwei bis drei 21 Mio. Euro und für die Projektkategorie vier 10 Mio. Euro zur Verfügung.
Nähere Informationen unter: www.umweltfoerderung.at/betriebe
Einreichungen von Förderungsanträgen sind online in den Projektkategorien 1 – 3 über www.meinefoerderung.at/webforms/kreislauf und in der Projektkategorie 4 über www.meinefoerderung.at/webforms/soeb möglich.
BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
https://www.bmk.gv.at