Am 21. November 2023 hat das Europäische Parlament seine gemeinsame Position zur Right-to-Repair-Richtlinie beschlossen.
Die Entscheidung für ein Recht auf Reparatur ist wegweisend und stärkt die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Reparierbare Produkte sind langlebiger. Dadurch werden weniger Ressourcen verbraucht und in der Folge entstehen weniger CO2-Emissionen.
Es macht Deutschland auch unabhängiger von fragilen Lieferketten, wenn mehr von den Ressourcen, die bereits im Umlauf sind, so lange wie möglich genutzt werden.
Während der gesetzlichen Garantiezeit wären Verkäufer demnach verpflichtet, zu reparieren anstatt zu ersetzen, wenn eine Reparatur gleich viel oder weniger kostet – es sei denn, die Reparatur ist nicht machbar oder für den Verbraucher bzw. die Verbraucherin ungünstig. Die EU-Abgeordneten schlagen zudem vor, die gesetzliche Garantiezeit um ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Reparatur zu verlängern.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen das Recht haben, für Geräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones sowie für Fahrräder auch nach Ablauf der Garantiezeit eine Reparatur zu verlangen. Damit Reparieren attraktiver wird als Ersetzen, sollen Hersteller für die Dauer der Reparatur Leihgeräte zur Verfügung stellen. Kann ein Produkt nicht mehr repariert werden, könnte stattdessen ein bereits repariertes Produkt angeboten werden.
Hersteller sollen künftig Ersatzteile vorhalten
Das Bundesumweltministerium (BMUV) erarbeitet derzeit ein Reparaturgesetz, dass die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und von Reparaturanleitungen sicherstellen sollen: Ohne Ersatzteile keine Reparatur.
Das Gesetz wird Hersteller verpflichten, kostenlose und transparente Reparaturinformationen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie fachlich kompetenten Reparateuren bereitzustellen. Außerdem müssen Hersteller mindestens zehn Jahre lang Ersatzteile für Produkte vorhalten und innerhalb von 14 Tagen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen, so dass sich die Reparatur auch finanziell lohnt gegenüber dem Neukauf. Das Gesetz soll 2024 vorgelegt werden.
Quelle: Europäisches Parlament & Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)