Drucken

Präsenz-Veranstaltung: Kombinierter Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV sowie § 9 AbfBeauftrV (4)

Termin:
18. Apr 2023, 09:00 - 19. Apr 2023, 16:15

Kurs-Nr.:
37 04 23
Preis:
bvse-Mitglieder
Netto: 490,00 EUR, Brutto inkl. MwSt.: 583,10 EUR


Ort:

Beschreibung

Staatlich anerkannt gemäß Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Köln

Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV sowie Betriebsbeauftragte für Abfall, die bereits einen entsprechenden
Grundlehrgang absolviert haben.

 
Themenschwerpunkte

Aktuelle Entwicklungen im nationalen und europäischen Recht
1. Europäisches Recht
    u.a. Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL), Abfallende-Verordnungen, Grenzüberschreitende Abfallverbringung (VVA)

2. Nationales Recht: Branchenspezifische Problemfelder und Aktuelles
    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (u. a. Begriffsbestimmungen, Ende der Abfalleigenschaft, Abfallhierarchie, Recyclingvorgaben, Überlassungspflichten, Bußgeldvorschriften)

3. Untergesetzliches Regelwerk zum KrWG
    Abfallbeauftragtenverordnung, Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Gewerbeabfallverordnung, von der
    Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz

Neues für Entsorgungsfachbetriebe sowie für anzeige- und erlaubnispflichtige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
   
Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten

Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht

Abfalleigenschaften und -charakteristik

Produktverantwortung

Nachweisführung

Entsorgungsanlagen/Anlagenbetrieb, technische und organisatorische Maßnahmen


Dozenten

Dr. Markus W. Pauly,
PAULY ∙ Rechtsanwälte, Köln

Rolf Lonien,
C. Giefer Gefahrgut-Umweltschutz,
Bedburg

Thomas Staudt,
SRE GmbH, Niederzier

Dipl.-Ing.Thomas Fischer,
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn

Dipl.-Ing. Michael Rutschmann,
Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch GmbH, Karlsruhe



 
Hinweise

Es gelten die von den zuständigen Behörden bestimmten Regelungen. Insbesondere bitten wir zu beachten, dass nur solchen Lehrgangsteilnehmern eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden darf, deren Teilnahme kontinuierlich war; bei Abwesenheit von mehr als zwei Unterrichtseinheiten eines Lehrgangs ist die Teilnahmebescheinigung zu versagen.

Die Anwesenheit ist zweimal täglich durch persönliche Eintragung der Teilnehmenden in die Teilnahmeliste zu dokumentieren. Die Teilnahmeliste ist mit Angaben von Namen, Anschrift und Betriebszugehörigkeit zu führen.

Weiterhin wird durch die zuständigen Behörden bestimmt, dass sich Veranstalter von Fortbildungslehrgängen vor Beginn des Seminars davon zu überzeugen haben, dass die Teilnehmer bereits einen entsprechenden Grundlehrgang absolviert haben. Nur diesen Personen darf eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Wir bitten Sie daher, Ihrer Anmeldung eine Kopie dieser Grundkursbescheinigung beizufügen, sofern uns diese noch nicht vorliegt.


Kategorie