Staatlich anerkannt gemäß Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Köln
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV sowie Betriebsbeauftragte für Abfall, die bereits einen entsprechenden
Grundlehrgang absolviert haben.
Themenschwerpunkte
Aktuelle Entwicklungen im nationalen und europäischen Recht
1. Europäisches Recht
u.a. Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL), Abfallende-Verordnungen, Grenzüberschreitende Abfallverbringung (VVA)
2. Nationales Recht: Branchenspezifische Problemfelder und Aktuelles
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (u. a. Begriffsbestimmungen, Ende der Abfalleigenschaft, Abfallhierarchie, Recyclingvorgaben, Überlassungspflichten, Bußgeldvorschriften)
3. Untergesetzliches Regelwerk zum KrWG
Abfallbeauftragtenverordnung, Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Gewerbeabfallverordnung, von der
Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz
Neues für Entsorgungsfachbetriebe sowie für anzeige- und erlaubnispflichtige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
Abfalleigenschaften und -charakteristik
Produktverantwortung
Nachweisführung
Entsorgungsanlagen/Anlagenbetrieb, technische und organisatorische Maßnahmen
Dozenten
Dr. Markus W. Pauly,
PAULY ∙ Rechtsanwälte, Köln
Rolf Lonien,
C. Giefer Gefahrgut-Umweltschutz,
Bedburg
Thomas Staudt,
SRE GmbH, Niederzier
Dipl.-Ing.Thomas Fischer,
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn
Dipl.-Ing. Michael Rutschmann,
Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch GmbH, Karlsruhe
Hinweise
Es gelten die von den zuständigen Behörden bestimmten Regelungen. Insbesondere bitten wir zu beachten, dass nur solchen Lehrgangsteilnehmern eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden darf, deren Teilnahme kontinuierlich war; bei Abwesenheit von mehr als zwei Unterrichtseinheiten eines Lehrgangs ist die Teilnahmebescheinigung zu versagen.
Die Anwesenheit ist zweimal täglich durch persönliche Eintragung der Teilnehmenden in die Teilnahmeliste zu dokumentieren. Die Teilnahmeliste ist mit Angaben von Namen, Anschrift und Betriebszugehörigkeit zu führen.
Weiterhin wird durch die zuständigen Behörden bestimmt, dass sich Veranstalter von Fortbildungslehrgängen vor Beginn des Seminars davon zu überzeugen haben, dass die Teilnehmer bereits einen entsprechenden Grundlehrgang absolviert haben. Nur diesen Personen darf eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Wir bitten Sie daher, Ihrer Anmeldung eine Kopie dieser Grundkursbescheinigung beizufügen, sofern uns diese noch nicht vorliegt.