Ab 1.1.2023 werden alle Bundesgesetze und Verordnungen elektronisch verkündet

Auf dem Web-Portal https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html finden Sie ab dem 1. Januar 2023 die amtlichen Verkündungen von Gesetzen und Verordnungen sowie Bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ausgabe der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblatts ausschließlich in Papierform.

Die Verkündungsplattform stellt Ihnen die amtliche Fassung des Bundesgesetzblattes (BGBl.) in einer PDF-Datei zur Verfügung und löst somit die gedruckte Fassung ab. Sie können das digitale BGBl. dort lesen, herunterladen, drucken oder über einen Link teilen. Die Inhalte stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

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