Der Bundestag hat am 25.05.2021 das Zweite Gesetz zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften beschlossen.

Dieses sieht eine rückwirkende Reduzierung der seit dem 28.10.2020 gezahlten Mautgebühren vor (siehe auch bvse-Rundschreiben 22/2021). Das Gesetz ist nun am 14.06.2021 verkündet worden.

Es tritt zum 1. Oktober 2021 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt kann ein Antrag auf Erstattung der Mautgebühren für die Zeit ab dem 28.10.2020 gestellt werden.

Der konkrete Verfahrensablauf der Erstattung steht aktuell noch nicht fest. Wir werden hierüber informieren, sobald Näheres bekannt ist.