Ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit: Für Lang-Lkw wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten ab 2020 Pflicht. Gleichzeitig weitet das Bundesverkehrsministerium (BMVI) das Positivnetz um die von den Bundesländern gemeldeten Strecken weiter aus.

Das bedeutet: Lang-Lkw können ab dem 02.10.2019 in Deutschland auf zusätzlichen Strecken fahren. Möglich macht das die 9. Änderungsverordnung zum Feldversuch Lang-Lkw.

Das sind die wichtigsten Neuerungen der aktuellen 9. Änderungsverordnung:

•Mehr als 450 neue Strecken werden in die Positivliste aufgenommen.
•Baden-Württemberg und Bremen geben erstmals ihr gesamtes Streckennetz für den verlängerten Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1) frei.
•Die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ist auf deutschen Straßen für neue Lang-Lkw ab dem 01.07.2020 und für alle Lang-Lkw, d.h. auch für Bestandsfahrzeuge, ab dem 01.07.2022 Pflicht.

Die 9. Änderungsverordnung wurde am 01.10.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 2.10.2019 in Kraft.

Hintergrundinformationen:

Lang-Lkw:
Lang-Lkw bestehen aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger. Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-Lkw im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage vom BMVI aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung.

Der Abschlussbericht der BASt zum Feldversuch mit Lang-Lkw wurde im Herbst 2016 veröffentlicht.

Wesentliche Ergebnisse des Berichts sind:
• Zwei Lang-Lkw-Fahrten ersetzen drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw
• Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 Prozent und 25 Prozent
• Kein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur
• Keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße

Abbiegeassistent:
Minister Scheuer würde Abbiegeassistenten lieber heute als morgen für alle Lkw vorschreiben. Dies ist aber im Alleingang ohne die EU nicht möglich. Das Fahrzeugzulassungsrecht ist Europarecht. Abbiegeassistenten können nur auf EU-Ebene gesetzlich vorgeschrieben werden. Minister Scheuer ist deshalb mehrfach nach Brüssel gereist, um sich für eine verpflichtende Einführung dieser Systeme für neue Fahrzeuge und Fahrzeugtypen bereits ab 2020 einzusetzen. Für regulär fahrende Lkw will die EU Abbiegeassistenten erst ab 2022 für alle neuen Fahrzeugtypen und ab 2024 für alle Neufahrzeuge vorschreiben. Deshalb schöpft Deutschland bereits jetzt alle nationalen Möglichkeiten aus, um den Einbau zu beschleunigen. Dazu hat Minister Scheuer im Juli 2018 die „Aktion Abbiegeassistent“ gestartet. Der Minister wird sich auch bei der neuen EU-Kommission weiterhin für eine schnellere Umsetzung einsetzen.

Weitere Infos hierzu:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Dossier/Abbiegeassistent/topthema-3-abbiegeassistent-faq.html

Quelle: www.bmvi.de