Der PreZero Dual GmbH wurde für Nordrhein-Westfalen der Betrieb eines dualen Systems gemäß § 18 Absatz 1 VerpackG genehmigt.

Das ist der Wortlaut einer Bekanntmachtung des NRW-Landesumweltamtes vom 16. September 2019.

Danach erfolgte die Genehmigung unter mehreren Bedingungen. So müssen unter anderem für alle Vertragsgebiete in NRW rechtsverbindlich unterzeichnete Verträge bis spätestens 31.12.2019 vorliegen. Gleiches gilt für noch fehlende Abstimmungsvereinbarungen.

Link zur Bekanntmachtung:
Ministerialblatt (MBl. NRW.), Ausgabe 2019 Nr. 20 vom 8.10.2019