Der Rat hat am 11.10.2018 seinen Standpunkt zur Richtlinie über Unternehmensinsolvenzen festgelegt. Ziel der Richtlinie ist es, rentablen Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten Zugang zu präventiven Restrukturierungsrahmen zu geben, um ihnen eine frühzeitige Restrukturierung zu ermöglichen und so Insolvenzen abzuwenden.

Außerdem soll seriösen zahlungsunfähigen Unternehmern eine zweite Chance gegeben werden, und es sollen Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren eingeführt werden.

Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament können nun aufgenommen werden. Ziel ist es, Anfang 2019 eine Einigung zu erzielen.

"Jedes Jahr verlieren 1,7 Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz, weil ihr Unternehmen in Konkurs geht. Daher benötigen wir in der gesamten EU solide Insolvenzvorschriften, um die Zahl der Konkurse zu verringern und sicherzustellen, dass seriösen Unternehmern eine zweite Chance gegeben wird. Deshalb unterstützt der Rat diese neue Richtlinie und hat Anpassungen an ihr vorgenommen, um sicherzustellen, dass den bereits bestehenden und gut funktionierenden Systemen der Mitgliedstaaten vollständig Rechnung getragen wird," so Josef Moser, österreichischer Justizminister

Wichtigste Elemente des Standpunkts des Rates

Im Standpunkt des Rates (Dok. 12334/18) werden alle wesentlichen Elemente des ursprünglichen Kommissionsvorschlags beibehalten. Allerdings wird den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung zur Anpassung an ihre bestehenden Rahmenbedingungen eingeräumt.

Insbesondere hat der Rat die Bestimmungen zu folgenden Punkten geändert:

  • Beteiligung der Justiz: Während das Ziel einer Beschleunigung der Insolvenzverfahren beibehalten wird, erhalten die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Entscheidung darüber, wann die Beteiligung der Justiz obligatorisch ist.
  • Dauer der Aussetzung einzelner Vollstreckungsmaßnahmen: Während die von der Kommission vorgeschlagenen Zeiträume (d. h. eine ursprüngliche Dauer von maximal vier Monaten) beibehalten werden, schlägt der Rat vor, dass für die Bestätigung besonders komplexer Pläne durch Gerichte eine längere Dauer vorgesehen werden kann.
  • Klassenübergreifender Cram-down: Während die im Vorschlag vorgesehenen Bestimmungen beibehalten werden, haben die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität auf nationaler Ebene beschlossen, um die Voraussetzungen für eine vorherige Bewertung eines Unternehmens zu schaffen und zu regeln, wann ein Cram-down einer Gläubigerklasse zulässig ist.


Die nächsten Schritte

Da das Europäische Parlament seinen Standpunkt bereits festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen sehr bald beginnen. Das Ziel der drei Institutionen ist es, vor den Europawahlen 2019 eine politische Einigung zu erzielen.

Hintergrundinformationen

Nach Schätzungen der Kommission aus dem Jahr 2016 gehen in der EU jedes Jahr etwa 200 000 Unternehmen in Konkurs, wodurch über 1,7 Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren.

Der Vorschlag wurde von der Kommission am 22. November 2016 vorgelegt. Sein übergreifendes Ziel ist es, die größten Hindernisse für den freien Kapitalverkehr abzubauen, die sich aus den unterschiedlichen Restrukturierungs- und Insolvenzrahmen der Mitgliedstaaten ergeben, und die Sanierungskultur in der EU zu verbessern. Dabei soll ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Interessen der Schuldner und denen der Gläubiger hergestellt werden.

Quelle und weitere Informationen: www.consilium.europa.eu