Abfallintensive Verpackungen verbieten, Wiederverwendung und Recycling fördern. Die EU-Kommission hat  neue EU-weite Vorschriften für Verpackungen vorgeschlagen, um diese ständig wachsende Abfallquelle anzugehen und der Frustration von Verbraucherinnen und Verbraucher entgegenzuwirken.

Im Durchschnitt fallen in Europa fast 180 kg Verpackungsmüll pro Kopf und Jahr an. Für Verpackungsmaterialien werden die meisten Primärrohstoffe verwendet, da 40 % der Kunststoffe und 50 % des Papiers in der EU für Verpackungsmaterialien bestimmt sind. Wenn nicht gehandelt würde, käme es in der EU bis 2030 zu einem weiteren Anstieg der Verpackungsabfälle um 19 % und bei Verpackungsabfällen aus Kunststoff sogar um 46 %.

Die neuen Vorschriften sollen diesen Trend stoppen. Auf der Verbraucherseite werden diese Vorschriften für wiederverwendbare Verpackungsoptionen sorgen, unnötige Verpackungen verbieten, überflüssige Verpackungen einschränken und klare Kennzeichnungen zur Unterstützung eines korrekten Recyclings vorschreiben. Insbesondere für kleinere Unternehmen werden sie neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen, die Nachfrage nach Primärrohstoffen senken, die Recyclingkapazität Europas steigern und die Abhängigkeit Europas von Primärrohstoffen und außereuropäischen Lieferanten verringern. Sie werden die Verpackungsbranche auf Kurs zur Klimaneutralität bis 2050 bringen.

Die Kommission bringt Verbrauchern und Industrie auch Klarheit in Bezug auf biobasierte, kompostierbare und biologisch abbaubare Kunststoffe. Sie legt dar, für welche Anwendungen diese Kunststoffe echte Umweltvorteile bringen und wie sie gestaltet, entsorgt und recycelt werden sollten.

Die Vorschläge sind wichtige Bausteine des im europäischen Grünen Deal angekündigten Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und dessen Ziels, nachhaltige Produkte zur Norm zu machen. Sie entsprechen auch konkreten Forderungen, die auf der Konferenz zur Zukunft Europas vorgebracht wurden.

Verpackungsmüll vermeiden, Wiederverwendung und Nachfüllen fördern und alle Verpackungen bis 2030 recyclingfähig machen

Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle werden drei Hauptziele verfolgt. Erstens soll vermieden werden, dass Verpackungsmüll überhaupt entsteht, indem die Menge reduziert wird, unnötige Verpackungen eingeschränkt und wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen gefördert werden. Zweitens soll ein hochwertiger geschlossener Recyclingkreislauf gefördert werden, indem dafür gesorgt wird, dass alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wirtschaftlich recycelt werden können. Drittens sollen der Bedarf an Primärrohstoffen gesenkt und ein gut funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe geschaffen werden, indem durch verbindliche Ziele der Anteil recycelter Kunststoffe in Verpackungsmaterialien erhöht wird.

  • Das übergeordnete Ziel ist die Verringerung der Verpackungsabfälle um 15 % pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018. Gegenüber einem Szenario ohne Änderung der Rechtsvorschriften würde dies insgesamt zu einer Verringerung des Abfallaufkommens in der EU um ca. 37 % führen. Dies geschieht sowohl durch Wiederverwendung als auch durch Recycling.
  • Zur Förderung der Wiederverwendung bzw. des Nachfüllens von Verpackungen – hier war in den vergangenen 20 Jahren ein starker Rückgang zu beobachten – müssen die Unternehmen den Verbrauchern einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte in wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen anbieten, z. B. Getränke und Mahlzeiten zum Mitnehmen oder eCommerce-Lieferungen. Ferner werden einige Verpackungsformate genormt und eine klare Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen vorgeschrieben.
  • Um unnötige Verpackungen entschieden anzugehen, werden bestimmte Verpackungen verboten, z. B. Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Restaurants und Cafés verzehrt werden, Einwegverpackungen für Obst und Gemüse, Miniatur-Shampooflaschen und andere Miniaturverpackungen in Hotels. 
  • Viele Maßnahmen zielen darauf ab, Verpackungen bis 2030 uneingeschränkt recyclingfähig zu machen. Dazu werden unter anderem Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen vorgeschrieben und verbindliche Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen eingeführt, und es wird präzisiert, welche sehr wenigen Verpackungsarten kompostierbar sein müssen, damit Verbraucher sie in den Biomüll werfen können.
  • Darüber hinaus wird es verbindlich vorgeschriebene Recyclinganteile geben, die die Hersteller in neue Kunststoffverpackungen aufnehmen müssen. Dies wird dazu beitragen, recycelten Kunststoff zu einem wertvollen Rohstoff zu machen, wie das Beispiel der PET-Flaschen im Kontext der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel zeigt.

Der Vorschlag wird der Verwirrung ein Ende setzen, welche Verpackung in welchen Recyclingbehälter gehört. Jede Verpackung wird mit einem Etikett versehen, aus dem hervorgeht, woraus sie gemacht ist und in welchen Abfallbehälter sie gehört, und die Abfallbehälter werden die gleichen Etiketten tragen. Überall in der EU werden dieselben Symbole verwendet.

Bis 2030 würden die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Verpackungen auf 43 Mio. Tonnen führen – im Vergleich zu 66 Mio. Tonnen, wenn die Rechtsvorschriften nicht geändert werden. Diese Verringerung entspricht etwa den jährlichen Emissionen Kroatiens. Der Wasserverbrauch würde um 1,1 Mio. m3 zurückgehen. Die Kosten der Umweltverschmutzung für Wirtschaft und Gesellschaft würden gegenüber dem Basisszenario 2030 um 6,4 Mrd. € gesenkt.

Die Einwegverpackungsindustrie wird in einen Wandel investieren müssen, aber die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Beschäftigung in der EU sind unterm Strich positiv. Allein die Förderung der Wiederverwendung dürfte bis 2030 zu mehr als 600 000 Arbeitsplätzen in dem entsprechenden Sektor führen, viele davon in lokalen kleinen und mittleren Unternehmen. Wir erwarten sehr innovative Verpackungslösungen, die Verringerung, Wiederverwendung und Recycling den Weg ebnen. Dank der Maßnahmen dürfte auch Geld gespart werden. Alle Menschen in Europa könnten knapp 100 € pro Jahr sparen, wenn Unternehmen Einsparungen an Verbraucher weitergeben.

Beseitigung von Unklarheiten in Bezug auf biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe

Die Verwendung und Herstellung biobasierter, biologisch abbaubarer und kompostierbarer Kunststoffe hat stetig zugenommen. Es muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein, damit diese Kunststoffe positive Auswirkungen auf die Umwelt haben, anstatt die Verschmutzung durch Kunststoffe, den Klimawandel und den Verlust an biologischer Vielfalt zu verschärfen.

Im neuen Rahmen der Kommission wird dargelegt, wie diese Kunststoffe Teil einer nachhaltigen Zukunft sein können.

Biomasse, die zur Herstellung biobasierter Kunststoffe verwendet wird, muss aus nachhaltigen Quellen stammen, ohne dass die Umwelt geschädigt wird und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Kaskadennutzung von Biomasse. Hersteller sollten als Ausgangsstoffe in erster Linie organische Abfälle und Nebenprodukte verwenden. Um Grünfärberei zu bekämpfen und eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden, müssen Hersteller außerdem generische Angaben auf Kunststoffprodukten wie „Bioplastik“ und „biobasiert“ vermeiden. Bei der Kommunikation über den Anteil an biobasiertem Kunststoff sollten die Hersteller den genauen und messbaren Anteil biobasierten Kunststoffs im Produkt angeben (z. B.: „Das Produkt enthält 50 % biobasierten Kunststoff“).

Biologisch abbaubare Kunststoffe müssen mit Vorsicht angegangen werden. Sie haben ihren Platz in einer nachhaltigen Zukunft, müssen aber spezifischen Anwendungen vorbehalten werden, bei denen ihre Vorteile für die Umwelt und ihr Wert für die Kreislaufwirtschaft nachgewiesen sind. Biologisch abbaubare Kunststoffe sollten keinesfalls achtlos weggeworfen werden dürfen. Zudem muss ihre Kennzeichnung Aufschluss darüber geben, wie lange es dauert, bis sie biologisch abgebaut sind, und unter welchen Umständen und in welcher Umgebung dies möglich ist. Produkte, die achtlos weggeworfen werden könnten, darunter die unter die Richtlinie über Einwegkunststoffartikel fallenden Produkte, dürfen nicht als biologisch abbaubar ausgegeben oder gekennzeichnet werden.

Industriell kompostierbare Kunststoffe sollten nur dann verwendet werden, wenn sie einen Nutzen für die Umwelt haben, sich nicht negativ auf die Qualität des Komposts auswirken und ein geeignetes System zur Sammlung und Behandlung von Bioabfällen vorhanden ist. Industriell kompostierbare Verpackungen sind nur für Teebeutel, Kaffeepads, Obst- und Gemüseaufkleber und sehr leichte Plastiktüten zulässig. Auf den Produkten muss stets angegeben werden, dass sie im Einklang mit EU-Standards für die industrielle Kompostierung zertifiziert sind.

Nächste Schritte

Der Vorschlag über Verpackungen und Verpackungsabfälle wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beraten.

Der politische Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe wird als Richtschnur für die künftige Arbeit der EU in diesem Bereich dienen, z. B. bei Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, Finanzierungsprogrammen und internationalen Debatten. Die Kommission ermutigt Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden sich bei ihren Kauf-, Investitions- und politisch-strategischen Entscheidungen auf diesen Rahmen zu stützen.

Hintergrund

Waren müssen zu ihrem Schutz und für einen sicheren Transport verpackt werden. Verpackungen und Verpackungsabfälle haben jedoch erhebliche Folgen für die Umwelt und den Einsatz von Primärrohstoffen. Die Menge der Verpackungsabfälle steigt, häufig sogar schneller als das BIP. Verpackungsabfälle haben in der EU in den letzten zehn Jahren um mehr als 20 % zugenommen und werden bis 2030 um weitere 19 % ansteigen, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden.

Biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe werden in unserem Alltag immer mehr als Alternativen zu konventionellen Kunststoffen verwendet. Sie kommen beispielsweise in Verpackungen, Konsumgütern und Textilien sowie in anderen Branchen zum Einsatz. Da sie als „bio“ bezeichnet werden, haben die Verbraucher unweigerlich den Eindruck, dass sie gut für die Umwelt sind. Dies trifft jedoch nur bis zu einem gewissen Grad zu.

Das heute vorgelegte Paket zur Bewältigung dieser Probleme folgt auf das erste Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft, das im März 2022 angenommen wurde. Das Märzpaket enthielt die neue Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte, die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien und Vorschläge für neue Maßnahmen, um die Verbraucher zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, sich beim grünen Wandel umfassender einzubringen.

Quelle und weitere Informationen: https://ec.europa.eu