Um die nationalen Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen, ist am 19. Dezember 2019 als Teil des Klimapaketes der damaligen Bundesregierung das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen verkündet worden - zunächst für die Sektoren Wärme und Verkehr. Mit einem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3438) sollen nunmehr auch ab 2023 die Brennstoffe Kohle und Abfälle in das Gesetz aufgenommen werden.

Die Aufhebung der bisherigen Brennstoffbeschränkung sichere eine umfassende CO2-Bepreisung aller fossilen Brennstoffemissionen durch das Brennstoffemissionshandelsgesetze (BEHG).
Diese CO2-Bepreisung sei als Querschnittsinstrument erforderlich, da sämtliche fossilen Brennstoffemissionen Bestandteil des nationalen Emissionsbudgets sind, das nach den Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung einem jährlich vorgegebenen Reduktionspfad folgen muss, heißt es im Entwurf.

Die Bepreisung der fossilen Brennstoffemissionen werde laut Entwurf zu einem Anstieg der Kosten der Abfallverbrennung führen. Gleichzeitig erhöhten sich mit einem steigenden CO2-Preisniveau für die preissetzenden Kraftwerke im EU-Emissionshandel auch die Marktpreise von Abfallverbrennungsanlagen, die im unteren einstelligen Prozentbereich produzieren.

Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf in seiner Sitzung am 16.09.2022 ebenfalls zugestimmt. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf fordert der Bundesrat jedoch, solche Anlagen auszunehmen, deren Hauptzweck die Verbrennung gefährlicher Abfälle ist. Die Sonderabfallverbrennung diene im Hauptergebnis der Vernichtung des Schadstoffpotenzials in den gefährlichen Abfällen; ein Brennstoffcharakter sei nicht vorhanden und trete gegenüber diesem Hauptzweck völlig zurück.

„Das ist eine mutige und richtige Entscheidung der Länderkammer, die wir ausdrücklich begrüßen. Die Aufnahme der Verbrennung von Siedlungsabfällen in den Geltungsbereich des nationalen Emissionshandels kann zu einer Steigerung des Recyclings und einer höherwertigeren energetischen Verwertung beitragen. Wir hoffen nun, dass der Bundestag diesem sinnvollem Votum folgt,“ so Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse.

Denn in Müllverbrennungsanlagen werden neben Hausmüll auch große Mengen an Bioabfällen und hochwertigen Gewerbeabfällen mitverbrannt.  Gerade im Moment ist es besonders lukrativ Energie zu verkaufen, so dass die Verbrennungspreise für die Annahme von Abfällen zur Verwertung bundesweit sinken um Verbrennungskapazitäten zu füllen. In der Folge sind Sortieranlagen nicht mehr wettbewerbsfähig, verlieren Mengen und es droht sogar eine zeitweise oder gar gänzliche Abschaltung von Anlagen. Die aktuelle Situation spitzt sich zu und zeigt deutlich wie groß die Lenkungswirkung des Verbrennungspreises auf die Kreislaufwirtschaft ist. Eric Rehbock: „Die Abfallmengen zur Sortierung sind stark zurückgegangen und es herrscht ein wahrer Verteilungskampf über den Preis“. Immer wieder hat der bvse daher den Vollzug aufgefordert Abfallrecht durchzusetzen und eine Getrennthaltung und Vorbehandlung von Abfällen zu gewährleisten. 

Nach Einschätzung des bvse dürften Müllverbrennungsanlagen sogar von der Energiekrise profitieren. Rehbock: „Nun erzielte Gewinne sollten an die Gebührenzahler zurückgegeben werden, so dass die sich aus dem BEHG ergebenen Belastungen, wie prognostiziert, auch nur im einstelligen Prozentpunktebereich bewegen.“

Des Weiteren sei es auch falsch zu behaupten, dass eine CO2-Bepreisung automatisch dazu führe, dass Müll ins Ausland verbracht und dort deponiert würde. Wenn dem so wäre, hätte dies in der Vergangenheit auch schon stattfinden können, denn eine Deponierung ist immer der günstigste Weg. Stattdessen sind jedoch weitere Sortieranlagen in Deutschland entstanden, deren Investitionen nun wieder auf dem Spiel stehen.

Aus Sicht des bvse ist eine CO2-Bepreisung der Müllverbrennung ein Anreiz für mehr Getrennthaltung, mehr Recycling und einer höherwertigeren energetischen Verwertung z.B. als Ersatzbrennstoff in der Zementwirtschaft. Denn sofern ein Stoff nicht mehr recycelt werden könne, gehe es auf dem Weg zur energetischen Verwertung auch um Wettbewerbsgleichheit. Bereits heute unterliegen Mitverbrennungsprozesse in der Zementwirtschaft oder EBS-Kraftwerken dem Europäischen Emissionshandel, demgegenüber ist die Verbrennung in der Müllverbrennungsanlage derzeit noch privilegiert.

>>> zum Download: Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3438)