EU-weit: Verordnung zum digitalen EU Covid-Zertifikat tritt in Kraft
Am 1. Juli, tritt die Verordnung zum COVID-19-Zertifikat der EU in Kraft. Das digitale EU Covid-Zertifikat ("EU Covid-19 Digital Certificate") soll das sichere Reisen auch während der Corona-Pandemie innerhalb der EU erleichtern.
Die EU-Schnittstelle (Gateway), mit dem Zertifikate grenzüberschreitend überprüft werden können, ist seit dem 1. Juni in Betrieb.
Mitgliedstaaten, die zusätzliche Zeit benötigen, erhalten nach dem 1. Juli eine Übergangsfrist von sechs Wochen für die Ausstellung von Zertifikaten. Der gelbe Impfausweis ist auch weiter gültig.
Alle Informationen und einen ausführlichen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie
>>> hier auf der Seite der Europäischen Kommission.
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