Mit Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit hat eine Zusammenfassung des geplanten Bundesprogramms zur Sicherung der Ausbildungsplätze als Merkblatt herausgegeben.
„Ausbildungsplätze sichern“ ist ein Programm der Bundesregierung. Die Eckpunkte wurden durch die Bundesministerien für Bildung und Forschung,
für Wirtschaft und Energie und für Arbeit und Soziales erstellt.
>>> Weitere Informationen zum Eckpunktepapier
Was sind die Ziele des Bundesprogrammes?
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ermöglicht eine finanzielle Unterstützung für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU), die in erheblichem Maße von der COVID-19-Pandemie betroffen sind.
Ziel ist es, das Ausbildungsplatzangebot der betroffenen KMU zu stabilisieren. Dies sichert gleichzeitig die Perspektiven für junge Menschen am Ausbildungsmarkt.
Welche finanziellen Unterstützungsleistungen sind vorgesehen?
1. Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus
Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag, wenn
- Betrieb in erheblichem Umfang von COVID-19-Krise betroffen (1 Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr 2020 oder
60 % Umsatzeinbruch im April und Mai 2020)
- Ausbildungsniveau im Vergleich zu den Vorjahren nicht verringert
Auszahlung nach erfolgreicher Probezeit
Relevant ist ein Ausbildungsbeginn im Ausbildungsjahr 2020/2021. Ausbildungsverträge können
jetzt abgeschlossen werden – warten Sie nicht auf Inkrafttreten der Förderrichtlinie.
2. Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus
Ausbildungsprämie in Höhe von 3.000 Euro für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag, wenn
- Betrieb in erheblichem Umfang von COVID-19-Krise betroffen (1 Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr 2020 oder
60 % Umsatzeinbruch im April und Mai 2020)
- Ausbildungsniveau gegenüber Vorjahren erhöht wird
Auszahlung nach erfolgreicher Probezeit
Relevant ist ein Ausbildungsbeginn im Ausbildungsjahr 2020/2021. Ausbildungsverträge können
jetzt abgeschlossen werden – warten Sie nicht auf Inkrafttreten der Förderrichtlinie.
3. Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung
Übernahme von 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung, wenn
- Ausbildungsaktivitäten fortgesetzt werden und
- gesamter Betrieb mind. 50 % Arbeitsausfall hat
Förderung frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie – befristet auf Zeiten bis 31.12.2020
Welche finanziellen Unterstützungsleistungen sind vorgesehen?
4. Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung
Förderung möglich, wenn
- Ausbildung im Betrieb wegen pandemiebedingter Auflagen behindert
- Ausbildung in anderen KMU aus allen Wirtschaftsbereichen oder durch überbetriebliche Be-
rufsbildungsstätten bzw. Ausbildungsdienstleister mind. 6 Monate fortgeführt wird
Details zur Förderung werden in der Allianz- für Aus- und Weiterbildung noch erörtert.
Förderung frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie – befristet auf Zeiten bis 30.06.2021
5. Übernahmeprämie
Förderung Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro möglich je Auszubildendem, wenn
- eine Auszubildende bzw. ein Auszubildender aus einem KMU, welches pandemiebedingt bis
31. Dezember 2020 insolvent gegangen ist, durch ein anderes KMU (aus allen Wirtschaftsbe-
reichen) übernommen wird für die Dauer der restlichen Ausbildung.
- Förderung frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie – befristet auf Zeiten bis 30.06.2021
Wer ist grundsätzlich antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen
- mit bis zu 249 Beschäftigten,
- die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder
- in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.
Details zu Voraussetzungen für die einzelnen Fördermöglichkeiten sowie hinsichtlich der Kriterien für die besondere Betroffenheit von der COVID-19-Pandemie siehe oben.
Großunternehmen können nicht gefördert werden.
Neben diesen Förderungen ist die Inanspruchnahme anderer Programme des Bundes oder der Länder mit gleicher Zielrichtung oder gleichem Inhalt nicht möglich.
Sie entscheiden, welche Förderung Sie in Anspruch nehmen wollen!
Wie geht es weiter?
Weitere Informationen finden Sie im Eckpunktepapier (Link oben).
Eine Förderrichtlinie und Details zur Antragstellung (Verfahren, Antrag etc.) werden aktuell noch ausgearbeitet.Danach werden Sie Ihre Anträge bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit stellen können.Bezüglich der Ausbildungsprämien (Punkte 1 + 2): Bitte warten Sie nicht mit dem Abschluss von Ausbildungsverträgen und sichern Sie sich Ihre Fachkraft von morgen. Sie geben den jungen Menschen damit Sicherheit.
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- Kategorie: Nachrichten - bvse.de