Duale Systeme einigen sich auf Aufteilungsschlüssel für die Neben- und Mitbenutzungsentgelte 2019
Die Gemeinsame Stelle hat bekannt gegeben, dass die Systembetreiber Regelungen für die rechtzeitige Information der Kommunen zur Zahlung der ersten Hälfte der Neben- und Mitbenutzungsentgelte getroffen haben.
Derzeit findet die Datenerhebung für die Ermittlung des Aufteilungsschlüssels parallel zu der Ermittlung der Q2-Marktanteile durch die Zentrale Stelle statt.
Nach Ermittlung der Anteile wird den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern der Aufteilungsschlüssel mitgeteilt werden. Der Aufteilungsschlüssel wird aller Voraussicht nach zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, zu dem auch die Q2-Marktanteile der Zentralen Stelle veröffentlicht werden.
Ferner informierte die Gemeinsame Stelle darüber, dass sich die Systembetreiber im Hinblick auf die von Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG („RKD“) angekündigte Einstellung des Geschäftsbetriebs auf die Benennung neuer Gemeinsamer Vertreter gemäß § 22 Abs. 7 VerpackG für die Gebiete verständigt haben, in denen bislang RKD Gemeinsamer Vertreter war. Die neuen Gemeinsamen Vertreter werden sich kurzfristig mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Verbindung setzen.
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