
Scheuer gibt Gas – 5 Millionen Euro für mehr Abbiegeassistenten
Immer mehr Unternehmen rüsten ihre Lkw mit Abbiegeassistenten aus, denn Radfahrer und Fußgänger werden häufig von abbiegenden Lkw oder Bussen übersehen.
Berufskraftfahrer stehen beim Abbiegen in städtischem Umfeld unter Stress. Bauartbedingt haben Lkw sehr große tote Winkel. Alleine auf der Beifahrerseite muss der Fahrer vier Spiegel im Blick behalten. Dazu kommt, dass er zusätzlich auf Ampeln und den Gegenverkehr achten muss. Das Risiko, Fußgänger und Radfahrer beim Abbiegen zu übersehen ist also groß.
Ziel des BMVI ist es deshalb, die Einführung von Abbiegeassistenten zu beschleunigen. Neben dem "de-minimis-Programm", das bereits den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen sowie die Ausrüstung mit Kamera-Monitor-Systemen bei mautpflichtigen Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen unterstützt, ist deshalb ein weiteres Förderprogramm für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen geplant. Das neue Förderprogramm soll ein Volumen von fünf Millionen Euro pro Jahr haben und ab Anfang 2019 für fünf Jahre gelten. Abbiegeassistenten sind verfügbare technische Lösungen, die im Straßenverkehr Leben retten können: Sie warnen Lkw- oder Busfahrer, wenn beim Abbiegen Fußgänger oder Radfahrer gefährdet würden.
Auch Unternehmen der Entsorgungsbranche engagieren sich. So rüsten beispielsweise KNETTENBRECH + GURDULIC, die Geiger Unternehmensgruppe oder auch Bellersheim ihre Lkw mit Abbiegeassistenten aus.
Derzeit ist eine neue Regelung für Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme in der Abstimmung bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE). Diese wird voraussichtlich ab Ende 2019 gelten. Auf dieser Regelung aufbauend wird die Europäische Kommission den verpflichtenden Einbau von Abbiegeassistenten nach derzeitigem Stand ab 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 2024 für alle neuen Lkw und Busse vorschreiben. Dies ist aus Sicht von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer jedoch viel zu spät.
Für die Nachrüstung mit Abbiegeassistenzsystemen gibt es erstmals nationale Empfehlungen für Mindestanforderungen, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf Grundlage von Kriterien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erstellt hat. Denn teilweise besitzen die von Herstellerseite angebotenen Abbiegeassistenten keine optimale Ausstattung. Hier macht sich bemerkbar, dass der Begriff "Abbiegeassistent" bisher nicht definiert wurde. Die veröffentlichten Mindestanforderungen sind daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
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