Quelle: BGHW

Mit dem BGHW-Gütesiegel „Sicher mit System“ können Mitgliedsunternehmen ein funktionierendes Arbeitsschutzmanagementsystem nachweisen, wie zum Beispiel die Firma Drekopf. Sie hat nun auch erfolgreich die Wiederholungsbegutachtung für ihre Standorte Essen, Münster und Dortmund bestanden.

Das familiengeführte, mittelständische Unter- nehmen betreibt mit insgesamt über 800 Beschäftigten Abfallentsorgung. Nach dem Erhalt des Gütesiegels hat es mit der Wiederholungs- begutachtung durch die BGHW bewiesen, dass die Pflichten im Arbeitsschutz erfüllt sind und das System stetig verbessert wird. Dazu sind auch regelmäßige interne Audits wichtig, um die Wirksamkeit der betrieblichen Arbeitsschutz- organisation und die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überprüfen.

Gelebter Arbeitsschutz

Die Geschäftsführung von Drekopf legte überzeugend dar, dass Arbeitsschutz nicht nur dokumentiert, sondern auch über alle Hierarchieebenen hinweg gelebt wird. Denn Unfallrisiken und Gesundheitsgefahren lauern viele bei der Arbeit in der Recyclingwirtschaft. Papier, Kunststoffe, Folien, Holz, Glas oder Bauschutt müssen gesammelt, sortieren und verpresst  werden. Außerdem kommt eine große Fahrzeugflotte zum Einsatz.

Marcel Beckmann, Qualitäts- und Arbeitsschutzmanagementbeauftragter bei Drekopf, hält gerade auch die Rezertifizierung für besonders wichtig: „Wir stellen unsere Arbeitsschutzmaßnahmen regelmäßig auf den Prüfstand und setzen dort an, wo Verbesserungen nötig sind“, erklärt er. Damit ist Arbeitsschutz ein Prozess, der nicht nur als Führungsaufgabe gezielt geplant und systematisch organisiert werden muss, sondern auch eine stetige Weiterentwicklung erfordert.

BGHW als Partner

Die Berufsgenossenschaft war von Anfang an Partner für den Abfallentsorger, sowohl auf dem Weg zum Erhalt des Gütesiegels als auch bei der Wiederholungsbegutachtung. Dafür bietet sie praktische Umsetzungshilfen sowie Schulungsangebote an. Eine effektive Unterstützung stellt vor allem die projektbegleitende Beratung durch die Präventionsexperten der BGHW dar.

Die Bescheinigung zum Gütesiegel „Sicher mit System“ ist drei Jahre gültig, sofern die dafür vereinbarten Grundlagen weiter bestehen. Vor Ablauf der Gültigkeit kann eine neue Bescheinigung in Verbindung mit einer Wiederholungsbegutachtung bei der BGHW beantragt werden.

Quelle:

Berufsgenossenschaft
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