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Duale Systeme: Lösung bei ELS Insolvenz erarbeitet

Duale Systeme vereinbaren Sicherungsmaßnahmen für die Verpackungsentsorgung wegen der Insolvenz der ELS und schließen das System aus der Gemeinsamen Stelle aus.

00 els dsDie dualen Systeme haben Lösungen im Zusammenhang mit dem Insolvenzantragsverfahren der Europäische LizenzierungsSysteme GmbH (ELS) erarbeitet sowie das weitere Vorgehen erörtert. Das Insolvenzverfahen ist heute eröffnet worden, wie das zuständige Bonner Amtgericht gegenüber EUWID bestätigt hat (siehe hier).

Zur Vermeidung von Störungen in der Entsorgungswirtschaft durch die mögliche Insolvenz der ELS und für den Fall einer vollständigen Einstellung des Geschäftsbetriebs haben sich die neun Systembetreiber unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bereit erklärt, die Kosten der Erfassung und Sortierung sowie die Nebenentgelte ab Insolvenzeröffnung zu übernehmen.

Zusätzlich wird der ELS ein finanzieller Beitrag für anfallende Verfahrenskosten angeboten sowie ein teilweiser Verzicht auf die Teilhabe an der Ausschüttung aus der Insolvenzmasse.

Eine Entscheidung der ELS über dieses Angebot wird in Kürze erwartet. Das Angebot steht ferner unter der Voraussetzung der Abstimmung mit dem Bundeskartellamt.

Sofern die ELS ihren Geschäftsbetrieb gemäß eigener Ankündigung einstellt (voraussichtlich zum 01. Juni), haben die Kunden der ELS ab diesem Zeitpunkt ihre Beteiligungspflicht nach § 6 Abs. 1 Verpackungsverordnung unverzüglich bei anderen Systembetreibern zu erfüllen, um ein mögliches Vertriebsverbot zu vermeiden. Dann können die übernommenen Entsorgungskostenanteile korrekt über die Verpackungslizenzen verursachergerecht finanziert werden.

Ferner haben die dualen Systeme unter anderem wegen den zutage getretenen massiven Unregelmäßigkeiten in den Mengenmeldungen der ELS für die Leistungsjahre 2015, 2016 und 2017, die zu erheblichen Nachmeldungen von Lizenzmengen durch die ELS nach Insolvenzantragstellung geführt haben, die Einziehung des Gesellschaftsanteils und damit in Konsequenz die Ausschließung der ELS aus der Gemeinsamen Stelle mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2018 beschlossen.

„Damit tragen wir die Schäden, die durch das unfaire und wahrscheinlich auch verordnungswidrige Verhalten des Wettbewerbers ELS entstanden sind“, betont Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts.

ELS hat ganz offensichtlich über Jahre hinweg deutlich zu geringe Mengen an die Clearingstelle der dualen Systeme gemeldet und damit auch einen deutlich zu geringen Teil an den Kosten für die Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen über den Gelben Sack und die Glascontainer übernommen – zu Lasten der Wettbewerber. Jetzt kann ELS den Geschäftsbetrieb nicht fortführen und bestehende Verträge mit Entsorgungsunternehmen nicht mehr erfüllen. „Wir als Marktführer haben den größten Schaden durch dieses Verhalten zu tragen gehabt und werden jetzt noch die Scherben aufkehren, die durch die ELS-Pleite entstehen“, so Wiener. „Wir haben seit Jahren darauf hingewiesen, dass ein solcher Fall eintreten und das Gesamtsystem in Schieflage bringen kann. Nun müssen endlich auch die richtigen Lehren aus diesen Ereignissen gezogen werden – insbesondere auch von den für die dualen Systemen zuständigen Behörden!“

„Unser Angebot liegt auf dem Tisch. Eine pragmatische und praktikable Lösung ist gefunden, um die Entsorgungssicherheit in Deutschland weiter gewährleisten zu können“, erklärt auch Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der Interseroh Dienstleistungs GmbH, Betreiberin des Dualen Systems Interseroh. „Der aktuelle Fall zeigt, dass die Privatwirtschaft auch in Krisensituationen Lösungen schaffen kann. Jetzt liegt es an der ELS, diese Lösung zum Abschluss zu bringen.“

Auch die Kunden der ELS sind jetzt zum Handeln aufgefordert: Sie müssen sich unverzüglich bei einem der restlichen dualen Systeme anmelden, um der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung ihrer Verpackungsmengen bei einem dualen System nachzukommen.

„Die Unregelmäßigkeiten, die bei ELS festgestellt wurden, haben aufgezeigt, dass die Diskussionen der Vergangenheit um einheitliche Regelungen mehr als berechtigt waren“, so Müller-Drexel weiter. „Wir sind froh, dass auch mit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes ab dem kommenden Jahr wieder ein klar definierter Wettbewerb über technische Leistungsfähigkeit stattfinden wird“

ELS hatte Mitte März einen Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung gestellt und überfällige Mengenmeldungen gegenüber der Clearingstelle abgegeben. Die Angaben deckten Unregelmäßigkeiten bei den bisherigen Mengenmeldungen seit Beginn des Systembetriebs der ELS auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber den anderen Systembetreibern belaufen sich auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag. 

Nach Darstellung der DSD GmbH hatte sich für das Jahr 2016 erneut eine große Differenz zwischen den Mengenmeldungen der dualen Systeme an ihre Clearingstelle und an das DIHK-Register der Vollständigkeitserklärungen (VE-Register) von rund 90.000 Tonnen Leichtverpackungen (LVP) gezeigt.

Das bedeutet, dass einige Systembetreiber ihrer eigenen Clearingstelle weniger Mengen gemeldet hatten als dem VE-Register, um ihren Anteil an den Sammelkosten zu manipulieren. Der Grüne Punkt hatte daher seine eigenen Daten offengelegt und unabhängig bestätigen lassen: Die Abweichung betrug für LVP lediglich 322 Tonnen. Das entsprach nicht einmal einem halben Prozent an der LVP-Gesamtfehlmenge von 89.448 Tonnen.

„Woher ein Teil der Differenz gekommen ist, zeigt sich nun, doch das ist nur die Spitze des Eisbergs“, ist Wiener überzeugt. „ELS allein ist nicht für die Differenz von ca. 90.000 Tonnen LVP verantwortlich, es verbleiben weitere, massive Fehlmengen, für die offensichtlich andere Marktteilnehmer verantwortlich zeichnen.

Insbesondere die Vollzugsbehörden müssen die aktuellen Entwicklungen nunmehr endlich zum Anlass nehmen und ihrer Verantwortung nachkommen, sämtliche Instrumentarien zu ergreifen, um die Schäden der Vergangenheit aufzuklären und weiteren Schaden zu vermeiden!“

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