Neumünster kündigt Kontrollen an
Seit 1. August 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung. Mit der Novelle soll die getrennte Sammlung von Gewerbeabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen gestärkt werden, um ein anschließendes hochwertiges Recycling der Abfälle zu ermöglichen.
Für die gewerblichen Abfallerzeuger bedeutet dies, dass sie seit August vergangenen Jahres eine Reihe von gewerblichen Siedlungsabfällen in getrennten Behältern sammeln und zur Entsorgung bereitstellen müssen. Grundsätzlich gilt dies für Papier/Pappe/Kartonagen, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle.
Die bisher häufig praktizierte gemischte Erfassung in einem Behälter als Abfall zur Verwertung und das anschließende Verbrennen der Abfälle ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Darüber hinaus muss jeder Gewerbebetrieb die getrennte Sammlung sowie die Entsorgung seiner Abfälle dokumentieren.
Damit das Ziel der sortenreinen Erfassung der Abfälle und die Stärkung des hochwertigen Recyclings der Stoffe auch erreicht werden, hat das Umweltministerium in Kiel die Abfallbehörden der Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung verstärkt zu kontrollieren. Die untere Abfallbehörde der Stadt Neumünster wird daher in den nächsten Monaten die getrennte Sammlung der Gewerbeabfälle in den Betrieben überprüfen und sich die Dokumentationen zur Entsorgung der Abfälle vorlegen lassen.
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