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Gesetzgeber muss Korrekturen am Kreislaufwirtschaftsgesetz vornehmen

Die drei Recyclingverbände bvse, BDSV und VDM haben in einer gemeinsamen Stellungnahme auf den 2. Monitoringbericht der Bundesregierung zur Entwicklung der gewerblichen Sammlung enttäuscht reagiert.

Nach wie vor scheint die Politik im Bund und den Ländern nicht nachvollziehen zu können, dass die gesetzlichen Regelungen der §§ 17 und 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die privaten Recyclingunternehmen bei der Sammlung von Abfällen zur Verwertung aus privaten Haushalten massiv zugunsten kommunaler Unternehmen behindern.

Kritisiert wird, dass sich der Monitoringbericht auf eine Datenbasis der Studie stützt, die nach Aussage der Autoren der Studie für die bevölkerungsreichen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern "nicht in der Detailtiefe auswertbar waren, welche erforderlich gewesen wäre". Davon abgesehen sei es unzulässig, von den bloßen Zahlen der bestandskräftigen Verbote für gewerbliche Sammlungen auf die tatsächliche Dimension der Verdrängung privater Recyclingunternehmen durch Kommunalbetriebe zu schließen.

KrWG errichtet hohe Hürden für gewerbliche Sammlung

Der 2. Monitoringbericht blendet nach Ansicht von bvse, BDSV und VDM aus, dass durch die hohen Hürden, die das Kreislaufwirtschaftsgesetz für die gewerblichen Sammler bei der Anzeige der Sammlungen errichtet hat, viele privatwirtschaftliche Sammlungsaktivitäten von Vorneherein zunichte gemacht worden sind und immer noch werden. Nur ganz wenige private Unternehmen, deren Unternehmenszweck die Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten ist, haben die finanziellen und administrativen Mittel, die Abwehr unberechtigter Verbote der Behörden bis zum Bundesverwaltungsgericht zu tragen. Viele gewerbliche Sammler haben auf dem langen Hindernisparcour schlicht aufgegeben und sind für immer vom Markt verschwunden. In die Lücke sind Kommunalbetriebe gesprungen, die sich um Rentabilität letztendlich nicht sorgen müssen. Der Hausmüllgebührenzahler hat im Zweifel immer für entstandene Verluste aufzukommen. Die Verbände weisen zudem darauf hin, dass in den Bundesländern vielfach zwar keine Untersagungen ausgesprochen wurden, die Sammlungen aber nur befristet oder mit Auflagen erlaubt wurden. Mit dieser Verfahrensweise versuchen die Behörden, den Bestandsschutz von Sammlungen auszuhöhlen.

Gesetzgeber muss korrigieren

Die Verbände der privaten Recyclingwirtschaft müssen befürchten, dass diese Negativentwicklung durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2016 (Az. 7 C 4.15) noch zusätzlichen Auftrieb erhalten hat. Es sei eine eindeutig irrige und europarechtswidrige Ansicht, dass nach dem Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts der Anteil privater Wertstoffsammlungen (gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen) maximal 15 Prozent betragen darf, d.h. die restlichen 85 Prozent für kommunale Sammlungsaktivitäten reserviert sind. Selbstverständlich müssen sich kommunale Sammlungen dem Leistungsvergleich mit privatwirtschaftlichen Sammlungen stellen. Indessen ist neue Rechtsunsicherheit geschürt worden, die abermals viele gewerbliche Sammlungsaktivitäten zunichtemachen wird. Hier sollte sich der Gesetzgeber klar dazu positionieren, privatwirtschaftliches Engagement zu fördern anstatt Kommunalstrukturen mit einem Schutzzaun zu umgeben. In dem anderen Urteil vom 30. Juni 2016 (Az. 7 C 5.15) hat das Bundesverwaltungsgericht immerhin deutlich herausgestellt: Gewerbliche Sammlungen sind ein bedeutungsvoller Beitrag zur Ressourceneffizienz, die innerhalb des Kanons der umweltverbessernden Maßnahmen besondere Priorität genießt.

Neutralität der zuständigen Behörden herstellen

Im Gegensatz dazu steht nach wie vor, dass die vorgegebenen Neutralitätsanforderungen an die zuständige Behörden in vielen Bundeländern faktisch nicht gegeben ist. Dies wird auch von der Studie "Metallschrottbranche: Mehr Wettbewerb auf dem Weg zur Recyclingwirtschaft" von Herrn Prof. Dr. Justus Haucap ebenfalls festgestellt. Insofern ist zumindest zu begrüßen, dass im vorliegenden Monitoringbericht die Bundesländer aufgefordert werden, entsprechende Neuregelungen vorzunehmen. Die Recyclingverbände bvse, BDSV und VDM stellen nämlich nach wie vor fest, dass Kommunen  versuchen auch mit dem Mittel des Ordnungsrechts gewerbliche Sammler zugunsten von kommunalen Sammelaktivitäten zurückzudrängen.

Private Entsorgungsunternehmen sichern hochwertige Verwertung

Positiv wertet die Recyclingbranche auch, dass der Bericht hervorhebt, dass im Vergleich der privaten Sammlungen und der Sammlungen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, die gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen die Quantität der Verwertung im Ergebnis steigern, da die Menge der von ihnen sortenrein erfassten Abfälle tendenziell höher ist. Der Monitoringbericht stellt weiter fest, dass gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen wesentlich zur Verbesserung von Qualität und Quantität der Altmetallsammlungen beitragen. Ein ähnliches Bild ergebe sich auch für Altpapier. Dies zeige, so die Recyclingbranche, dass den privaten Sammelunternehmen eine hohe Leistungsfähigkeit bescheinigt werde, die tendenziell von kommunalen Sammlungen nicht erreicht werden könne.


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