Die Nachweisführung in Papierform ist für moderne Branchenunternehmen der Abfall- und Recyclingwirtschaft technologisch nicht mehr zeitgemäß, ineffektiv und darüber hinaus ressourcenverschwendend. Die bestehende papierbasierte Praxis sollte um die Möglichkeit einer rein digitalen Nachweisführung zumindest ergänzt werden, regen bvse und BVA an.

„Mehr als 10 Jahre nach der Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens regen wir beim Bundesumweltministerium und den Länderregierungen eine Klarstellung an, dass die Verfahrensweise bei der NachweisV um die Möglichkeit einer vollständig digitalen Abwicklung zumindest ergänzt wird", erklären bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock und Christian Rasquin vom Bundesverband Altöl (BVA).

„Unsere Branchenunternehmen setzen zunehmend Digitallösungen ein, um auf regionaler und internationaler Ebene nachhaltiger, effizienter und wettbewerbsfähiger agieren zu können. Viele mittelständische Unternehmen haben zwischenzeitlich umfangreiche elektronische Dokumentationssysteme entwickelt, die auch die Nachweisführung weitestgehend papierlos abwickeln. Leider steht der arbeits- und ressourcensparenden vollständigen digitalen Abwicklung die bislang praxisübliche Forderung nach papierbasierten Übernahmescheinen entgegen. Diese müssen von den Branchenunternehmen in zwei- bis vierfacher Ausfertigung vor Entsorgungsfahrten ausgedruckt, während des Transports mitgeführt und anschließend aufbewahrt werden. Diese verwaltungsaufwändige analoge Vorgehensweise steht nach Meinung vieler unserer Mitgliedsunternehmen nicht nur der Fortentwicklung einer modernen Abfallwirtschaft 4.0 entgegen. Sie verursacht angesichts mehrerer Millionen Übernahmescheine, die jährlich in zwei- bis vierfacher Ausfertigung in der Branche kursieren, einen enormen Verbrauch an wertvollen natürlichen Ressourcen. Dies kann nicht im Sinne unserer ambitionierten Klima- und Ressourcenschutzziele sein“, macht bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock deutlich und hebt hervor: „Mit der vollständigen Digitalisierung zur Handhabung der Übernahmescheine können wir im Bereich der Abfall‐ und Recyclingwirtschaft einen leicht und schnell umsetzbaren Schritt dahin gehen, noch effektiver, resilienter und nachhaltiger zu werden.“

Der Wortlaut der NachweisV enthält nach Auffassung der Verbände für eine vollständige Umstellung auf digitale Dokumente und Prozesse keinen Hinderungsgrund. „Eine physische Unterzeichnung der Übernahmescheine und eine physische Mitführungspflicht sind in der NachweisV nicht ausdrücklich verankert”, stellt Christian Rasquin vom Bundesverband Altöl (BVA) klar.

„Nach unserer Auffassung ist darüber hinaus die Notwendigkeit einer Signatur auf dem Übernahmeschein im Vergleich zum Begleitschein von eher nachgeordneter Bedeutung, sodass hier im Gegensatz zum Begleitschein keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich sein sollte. Wenn überhaupt, wäre eine einfache digitale Signatur ausreichend, da der Übernahmeschein ohnehin dem qualifiziert signierten Sammelbegleitschein zugeordnet wird”, so Rasquin.

Die ordnungsgemäße Verbleibskontrolle bei der Entsorgung von Abfällen sehen die Verbände auch ohne Papierablage gesichert. „Viele mittelständische Branchenunternehmen haben bereits umfassende elektronische Dokumentationssysteme entwickelt, die die Nachweisführung weitestgehend papierlos abwickeln. In der andauernden, nunmehr vierten Welle der Corona-Pandemie kann auch ohne eine Gegenzeichnungspflicht von Übernahmescheinen eine ordnungsgemäße Nachweisführung aufrechterhalten werden”, hob der bvse-Hauptgeschäftsführer Rehbock hervor. „Alle Bundesländer haben in dieser Frage eine pragmatische Handhabung gefunden. Diese möchten wir für die Branche beibehalten”, sind sich beide Verbände einig.

Bei Kontrollen seien Fahrer jederzeit in der Lage, mittels Mobilgeräten die Übernahmescheine vorzulegen. Die gesamte Nachweisführung kann vollständig digital und zentral abgewickelt werden und alle Belege sind jederzeit von überall abruf‐ und einsehbar ‐ auch von den Behörden, betonen die Verbände in ihrer Eingabe an die Regierungsvertreter.