Der Handel muss ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte seit dem 25. Juli 2016 zurücknehmen. Diese Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Einzelhandel als auch für den Online-Handel. Nach Ansicht des bvse-Fachverbandes Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling gibt es durchaus Anlauf-schwierigkeiten. Hier sei der Handel gefordert. 

Der bvse-Vizepräsident und Fachverbandsvorsitzender Klaus Müller stellt hierzu fest: "Der Motor stottert noch, aber die Richtung stimmt. Es gibt nach unserem Eindruck noch Händler, die es versäumt haben, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register registrieren zu lassen oder ihre Kunden deutlich darauf hinzu-weisen, dass sie ihre Altgeräte kostenlos abgeben dürfen. Gerade der Online-Handel hat wohl noch Umstellungsschwierigkeiten. Der Vollzug ist hier gefordert, in der gegenwärtigen Anfangsphase konsequent vorzugehen."

Keine Aussage kann Müller darüber treffen, ob durch die neue Regelung ein hö-heres Aufkommen von Altgeräten bei den Mitgliedsunternehmen zu verzeichnen ist. Klaus Müller: "Der Zeitraum seit dem 25. Juli ist hierfür zu knapp bemessen. Für eine Zwischenbilanz ist es daher zu früh. Entscheidend ist, dass die Verbrau-cherinnen und Verbraucher es mit der neuen Rücknahmepflicht erheblich leichter haben, ihre Altgeräte zurückzugeben."