Mit deutschlandweit ungenehmigt aufgestellten Containern verursachen illegale Sammler nicht nur den ordentlich arbeitenden privaten Entsorgungsunternehmen großen wirtschaftlichen Schaden, sondern der ganzen Gesellschaft. Zudem stellen neuerdings Container billigster Bauart aus dünnem Blech mit scharfen Kanten ein zusätzliches Gefährdungspotenzial für die Bürger dar, zeigte sich der stellvertretende bvse-Fachverbandsvorsitzende Martin Wittmann in seiner Begrüßungsrede auf dem 5. Internationalen Alttextiltag besorgt.

Weder dem Staat noch Kommunen, Verbänden oder den in diesem Bereich mit Sammelerlaubnis arbeitenden Unternehmen ist es bisher gelungen, diesem unkontrollierten Treiben wirksam und dauerhaft Einhalt zu gebieten. Daher hatte der bvse-Fachverband Textilrecycling zu seiner Internationalen Fachtagung mit dem Hauptreferenten für Umweltrecht im Städte- und Gemeindebund NRW Dr. Jur. Peter Queitsch und Rechtsanwalt Stephan Jäger zwei Experten eingeladen, die den Teilnehmern nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen darlegten, sondern gleichzeitig auch praxisnahe Beispiele und Lösungsansätze für ein rechtssicheres Verhalten bei der Untersagung sowie Entfernung illegal aufgestellter Altkleidercontainer gaben.

Sowohl die aus dem Leben gegriffenen, humorig vorgetragenen Praxisbeispiele von Rechtsanwalt Jäger, beispielsweise über Erlebnisse bei der Beantragung einer Genehmigung für eine Containeraufstellung für Alttextilien auf dem privaten Grund einer Kirchengemeinde, als auch konkrete Verhaltenstipps für Grundstückseigentümer beim Vorfinden eines ohne dessen Zustimmung aufgestellten Containers mit dem sogenannten spontanen Selbsthilferecht, stießen auf reges Interesse und Beifall der Teilnehmer.

05 18 Queitsch bDr. jur. Peter Queitsch

05 18 Jäger AlttextiltagRA Stephan JägerDr. Queitsch referierte unter anderem zu Themen wie der abfallrechtlichen Zulässigkeit einer Sammlung einerseits und straßenrechtlicher Zulässigkeit andererseits, Rechtsinformationen zu Containern im öffentlichem Verkehrsraum sowie Verhaltensregeln für gewerbliche Sammler bei der Aufstellung eines Containers. Mit gültigen Rechtsurteilen belegt, brachte er auch juristisch schwierige Sachverhalte in seinen Ausführungen verständlich und lösungsorientiert auf den Punkt.

Insgesamt waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass ein gemeinsames Konzept im Vorgehen gegen illegal tätige Sammler sowohl für öffentlich-rechtliche als auch private Unternehmen sinnvoll und nötig ist. Dazu wird der bvse-Fachverband Textilrecycling in Zusammenarbeit mit den Experten einen gemeinsamen Leitfaden mit praktikablen Lösungen erstellen und mit Unterstützung des Städte- und Gemeindebunds auch auf kommunaler Ebene kommunizieren.