In der bulgarischen Regierung gibt es Bestrebungen, eine sogenannte Produktgebühr auf importierte Second-Hand-Ware sowie auf Textilabfälle, die nach Sortierung oder anderer Aufbereitung zur Wiederverwendung auf dem bulgarischen Markt verbleiben sollen, zu erheben.

Das geht aus einem Schreiben des stellvertretenden Ministers des Wasser- und Umweltministeriums, Nikolay Kunchev, an die bulgarische "Second Hand Clothing Processors and Dealer Association (ARTSHC)" hervor.

Dieses Vorhaben stößt auf eine klare Ablehnung des bulgarischen Altkleiderverbandes, wie dessen Vorsitzender Sevdalin Spasov betont. Er bezeichnete die Planungen der bulgarischen Regierung als "besorgniserregend" und als "unlogisch", denn diese Produktsteuer soll nur auf Altkleider erhoben werden, nicht jedoch auf Neuware. Kein Wunder also, dass die ARTSHC alle Hebel in Bewegung setzt, um sich gegen die drohende Produktgebühr zur Wehr zu setzen.

So informierte Spasov den Vorsitzenden des bvse-Fachverbandes Textilrecycling Martin Wittmann und bat um Unterstützung. Denn klar ist, dass die Handelsbeziehungen auf dem Altkleider-Sektor zwischen Deutschland und Bulgarien durch eine solche Steuer empfindlich gestört würden. Wittmann: "Wir sind hier einer Meinung mit der ARTSHC und lehnen diese gesetzgeberische Initiative kategorisch ab."

Die negativen Auswirkungen seien jetzt schon absehbar durch den Verlust von Arbeitsplätzen in den Bereichen Sortierung und Handel, weniger Ressourcenschonung durch mehr Neubekleidung und weniger Wiederverwendung sowie die Einbußen der Bevölkerung beim Kauf von Bekleidung, die erschwinglich und dennoch von guter Qualität ist.

In einer Stellungnahme, die der bvse-Fachverband Textilrecycling gegenüber dem bulgarischen Wasser- und Umweltministerium abgegeben hat, sieht der bvse einen Verstoß gegen die Grundsätze der Herstellerverantwortung beziehungsweise Produktverantwortung der Abfallrahmenrichtlinie (ARRL). Darüber hinaus lasse sich eine solche Gebühr auch nicht über die Grundsätze der erweiterten Herstellerverantwortung nach Artikel 8a bzw. 15 Absatz 3 ARRL rechtskonform einführen.

Über die erweiterte Herstellerverantwortung werden Hersteller an den Kosten der Rücknahme der zu Abfall gewordenen Erzeugnisse beteiligt und können so vollständig auf den Hersteller übertragen werden. Damit werden Erzeuger und Besitzer aus der Verantwortung genommen. Allerdings müssen einer effizienten erweiterten Herstellerverantwortung klare Regeln zugrunde liegen (beispielsweise Verpackungsrichtlinie oder die WEEE-Richtlinie). Dies ist im Bereich der Alttextilien in Bulgarien – wie auch vom Umweltministerium betont wird – gerade nicht der Fall, führt der bvse in seinem Schreiben aus.

bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock kritisiert vor allem, dass eine Produktgebühr für Second-Hand-Kleidung, die auf dem bulgarischen Markt verbleibt, eingeführt werden soll und gleichzeitig die Vermarktung von Neubekleidung explizit davon ausgeschlossen wird. Er sieht darin "einen massiven Verstoß gegen die Ziele des im Mai 2018 verabschiedeten EU-Kreislaufwirtschaftspaket". Denn gerade die Wiederverwendung ist nach der Abfallvermeidung die darauffolgende und anzustrebende zweite Stufe der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftspakets. "Auf die Wiederverwendung von Altkleidung eine Gebühr zu erheben und diese damit erheblich zu beeinträchtigen, wenn nicht gar zu verhindern, können wir nicht hinnehmen. Gemeinsam mit unserem bulgarischen Partnerverband werden wir daher auch in Brüssel vorstellig werden", kündigte der bvse-Hauptgeschäftsführer an.