Förderung des Kapazitätsausbaus für gefährliche Abfälle – jetzt!

Der neue Teilplan für gefährliche Abfälle im Abfallwirtschaftsplan NRW weist trotz sorgfältiger Erstellung Mängel in der Entwicklungsprognose von Sonderabfällen auf. Hieraus resultiert ein Handlungsbedarf. Dies zeigt der bvse in seiner Stellungnahme an das Landesumweltministerium in Düsseldorf und empfiehlt, schnell tätig zu werden.

01 klein VDIFür die Behandlung, Deponierung und Verbrennung von Sonderabfällen muss im Industrieland NRW dringend mit dem Aufbau neuer Kapazitäten begonnen werden. Nur so kann ein deutschlandweiter Entsorgungsnotstand verhindert werden. Zudem finden gut organisierte privat-rechtliche Strukturen zur Sonderabfallentsorgung im NRW-Teilplan für gefährliche Abfälle viel zu wenig Berücksichtigung und sollten mehr gefördert werden, fordert der bvse in seiner Stellungnahme am 13. Januar.

Sicht auf NRW-eigene Behandlungskapazitäten greift zu kurz

Über den deutschlandweiten Vergleich hinaus hat das Bundesland NRW eine Vorreiterstellung, wenn es um Behandlung und Beseitigung von gefährlichen Abfällen geht. Rund 25 Prozent des gesamten Aufkommens an gefährlichen Abfällen in Deutschland fallen in dem Industrieland an und werden mit neuester Technik aufbereitet und beseitigt. Dazu stehen dort Behandlungskapazitäten für jährlich rund 7 Millionen Tonnen gefährlicher Abfälle zur Verfügung.

Für das bundeslandeigene Aufkommen an gefährlichen Abfällen von im Durchschnitt rund 6 Millionen Tonnen mögen diese Behandlungskapazitäten zwar ausreichend scheinen. Allerdings greift diese Anzahl von Anlagen im Verhältnis zum Aufkommen nicht nur angesichts weiter schwindender Verbrennungskapazitäten zu kurz. Knappe Sonderabfallbeseitigungskapazitäten in anderen Bundesländern führen unweigerlich dazu, dass diese Bundesländer auf die Mitnutzung der NRW-Einrichtungen angewiesen sind, so der bvse.

Aus Details in der Zusammenfassung des Teilplans ist ersichtlich, dass das Landesministerium durchaus knappe Behandlungskapazitäten erkennt und sich der prekären Lage bei der Mitverbrennung und der damit zu erwartenden drastischen Kostensteigerungen bewusst ist. Offensichtlich leitet es daraus aber keinen weiteren Handlungsbedarf ab, bedauert der bvse in seiner Stellungnahme und fordert, auch im Hinblick auf die langen Genehmigungszeiten für Neuanlagen, dringend mit dem Ausbau von Behandlungskapazitäten zu beginnen.

Privatrechtliche Unternehmen der Sonderabfallbehandlung weiter fördern!

In NRW haben die privaten Entsorger von Sonderabfällen vorbildliche Strukturen zu deren Verwertung aufgebaut. Im Zusammenspiel mit öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Behörden tragen sie erfolgreich dazu bei, dass das Stoffpotenzial der Sonderabfälle genutzt und die verbliebenen gefährlichen Teilströme der Beseitigung zugeführt werden. Diese Synergien sollten verstärkt und private Unternehmen intensiver gefördert werden, so der bvse.

Entwicklungsprognose von Sonderabfällen nicht stimmig

Kritik übt der bvse an der im Teilplan gesetzten Entwicklungsprognose zum Sonderabfallaufkommen. Der geschätzte Zuwachs an Sonderabfallmenge wird dort in einem Zeitraum von 13 Jahren (2017-2030) auf lediglich 0,28 Millionen Tonnen angegeben. Gleichzeitig zeigt der Teilplan aber einen durchschnittlichen Anstieg von 0,1 Millionen Tonnen pro Jahr in den letzten 8 Jahren. Hieraus ergibt sich schon rein rechnerisch ein Zuwachs über den Prognosezeitraum um 1,3 Millionen Tonnen, weist der bvse-Fachverband auf die nicht stimmige Entwicklungsschätzung im Teilplan hin.

Auswirkung rechtlicher Rahmenbedingungen nicht ausreichend berücksichtigt

Veränderungen im Rechtsrahmen, wie beispielsweise die Verschärfungen im Chemikalienrecht mit  Umschlüsselungen von nicht-gefährlichen Abfällen zu gefährlichen Abfällen, werden zusätzlich im erheblichen Maße dazu beitragen, dass sich Sonderabfallmengen in Zukunft weiter drastisch erhöhen, führt der bvse aus. Er empfiehlt darüber hinaus, den Geltungsbereich des Abfallwirtschaftsplanes explizit auch auf die nicht-gefährlichen, überwachungsbedürftigen Abfälle der POP-Abfall-Überwachungsverordnung zu erweitern.

Zu wenig Beachtung finden nach bvse-Ansicht auch die künftig zu erwartenden enormen Mengenverschiebungen im Bau- und Abbruchbereich. Die gegenwärtige Diskussion um die Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle und mögliche Änderungen in den Vorgaben zur Entsorgung von Bauabfällen und Abbruch könnten ebenfalls zu Verschiebungen großer Mengen in Richtung gefährlicher Abfälle führen.

Verbrennungs- und Deponiekapazitäten reichen nicht aus

Die optimistischen Einschätzungen des Teilplans zu den Entsorgungswegen für gefährliche Abfälle kann der bvse weder im Hinblick auf die Verbrennungs- noch auf die Deponiekapazitäten teilen.

Lange Revisionszeiten der in die Jahre gekommenen Anlagen oder gar Abschaltungen ganzer Anlagen führen zu Entsorgungsstaus und Kapazitätsengpässen. Zudem gibt es einen Rebound-Effekt auf die Sonderabfallverbrennung, wenn sich die Verbrennungskapazitäten für nicht-gefährliche Abfälle verknappen.

Die positive Bewertung für Deponiekapazitäten für die nächsten Jahre im Teilplan von NRW sieht der bvse ebenfalls weniger euphorisch. Da in den Bundesländern Deponievolumen generell knapp sind, ist zu befürchten, dass auch künftig verstärkt gefährliche Abfälle nach NRW verbracht und abgelagert werden, so der bvse.