Zurzeit besteht kein Anpassungsbedarf für die Gebührenregelung  der SAM (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz).

Am 1. Juli 2012 ist das Landesgesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde ein neues Gebührenmodell für die SAM mit zum Teil mengenbezogenen Gebührenstaffelungen eingeführt. In der Begründung des Landesgesetzes wurde ausgeführt, dass die SAM und ihre Aufsichtsgremien in jährlichen Abständen prüfen werden, ob und wenn ja, in welchem Umfang die mengenbezogenen Gebührenstaffelungen anzupassen sind. Im Jahr 2016 hat der Aufsichtsrat der SAM beschlossen, dass die Überprüfung jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung des Wirtschaftsplanes erfolgen soll. Die SAM ist gehalten, die Öffentlichkeit über das Prüfungsergebnis zu unterrichten.

Die demgemäß im Herbst 2019 durchgeführte Prüfung hat ergeben, dass die aktuellen Gebührenregelungen mit den seit dem 1. Januar 2018 geltenden Mengenstaffelungen kostendeckend sind, so dass derzeit kein Anpassungsbedarf besteht.

Quelle und weitere Informationen: www.sam-rlp.de