Im Jahr 2014 sind in der Bundesrepublik Deutschland rund 22,3 Mio. Tonnen als gefährlich eingestufte Abfälle angefallen. Ziel des Projektes war die Identifizierung von Recyclingpotenzialen für ausgewählte Abfallarten.

00 uba studie gefährliche abfälleWelche Abfälle als gefährlich einzustufen sind, regelt die Abfallverzeichnisverordnung (AVV), die auf entsprechende Gefährlichkeitskriterien des Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) verweist. Insgesamt sind 405 Abfallarten als gefährlich eingestuft, für die das Gebot zum Recycling gemäß der Abfallhierarchie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ebenso gilt, wie für die ungefährlichen Abfälle.

Im Rahmen des UBA-Forschungsvorhabens wurden dazu aus den produktionsspezifischen gefährlichen Abfällen der AVV-Kapitel 1 – 9 und 11 – 16 dann 27 Abfallschlüssel für eine vertiefende Untersuchung der Recyclingpotenziale ausgewählt.

Als Hemmnisse für das Recycling wurden unter anderem die nicht ausreichende Getrennthaltung der Abfälle durch die Abfallerzeuger, aufwändige Genehmigungsverfahren und -anforderungen, die Kosten der Marktzulassung nach Stoffrecht oder auch die schwierige Marktsituation identifiziert.

Zwar gibt es kein universelles Instrument, mit dem die komplexen und vielfältigen Hemmnisse alleine umfassend gelöst werden können, allerdings gibt es aus Sicht der Autoren verschiedene Ansatzpunkte, die sich gegenseitig zu einem sogenannten Policy-Mix ergänzen können.

So sollen die Länder Verwaltungsvorschriften erlassen, die im Rahmen von Beschaffungsmaßnahmen die öffentliche Hand verpflichten, "stoffstromlenkende Maßnahmen" zu berücksichtigen. Ebenso sollten stoffstromlenkende Verordnungen nach dem Beispiel der Altölverordnung genutzt werden.

Interessant auch die Vorschläge der Autoren bezüglich fiskaler Anreize zur Förderung des Recyclings gefährlicher Abfälle. So wird aufgeführt, dass der Bund einen verringerten Umsatzsteuersatz für Recyclingprodukte einführen könnte. Auch werden Investitionsförderungen sowie verbesserte Abschreibungsbedingungen für Besitzer/Betreiber von Recyclinganlagen aufgeführt. 

Zum Herunterladen: „Potenziale und Maßnahmen zur Vermeidung und insbesondere zur hochwertigen Verwertung gefährlicher Abfälle“