Im Interview mit dem Spiegel-Magazin Nr. 8 / 20.02.2021 kündigt Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine "Sonderregelung für Bayern" an, um den Konflikt mit der Mantelverordnung irgendwie zu lösen.

Dazu erklärt Jürgen Weber, Vizepräsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung und Vorsitzender des Fachverbandes Mineralik – Recycling und Verwertung:

0616 juergen weber"Wir wollen, dass die Mantelverordnung eine gute Rechtsgrundlage für die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen wird. Deshalb ist für den bvse neben einer Länderöffnungsklausel für die Verfüllung von Abgrabungen, welche im Übrigen auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung politisch vereinbart ist, auch eine verbindliche Regelung wichtig, die festschreibt, dass mineralische Ersatzbaustoffe, die einer strengen Qualitätskontrolle unterliegen, aus dem Abfallregime entlassen werden müssen. Schon jetzt gibt es entsprechende Regelungen in weiten Teilen Deutschlands für einen Produktstatus von Recyclingbaustoffen: In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und auch in Bayern. Die Mantelverordnung muss für alle am Baugeschehen Beteiligten auch praxis- und vollzugstauglich sein: Wir setzen uns deshalb auch weiterhin für ein einheitliches Analyseverfahren für Recycling, Verfüllung und Deponierung von mineralischen Abfällen und Reststoffen ein. Schon seit 15 Jahren betonen wir die Notwendigkeit, dass nur ein einheitliches Analyseverfahren eine zuverlässige Einstufung, die eine Grundvoraussetzung für einen praktikablen Umgang mit der Mantelverordnung ist, gewährleistet."