Asbest ist ein Gebäudeschadstoff der,historisch begründet, im Gebäudebestand vorkommt. Selbst geringfügige Asbestgehalte in Bauprodukten verhindern nach geltender Rechtslage deren Recycling oder sonstige Verwertung. Daher ist dringender Handlungsbedarf geboten.

Um auch in Zukunft ein umweltgerechtes und ressourcenschonendes Recycling von Bau-und Abbruchabfällen sicherstellen zu können, bedarf es einer detaillierteren Regelung. Hierbei sind neu zu definierende Kriterien im Umgang mit Asbest festzulegen.

Der im „Nationalen Asbestdialog“ diskutierte Umgang mit Asbestfunden in Spachtelmassen und Fliesenklebern, auf welche der GVSS in 2015 erstmals mit dem VDI/GVSS-Papier “Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden – Diskussionspapier zu Erkundung, Bewertung und Sanierung” öffentlich verwiesen hat, sowie auch aktuelle Asbestfunde aus 2018, wie Abstandhalter und Mauerstärken / Spannhülsen im Betonabbruch (Tiefgarage Ravensburg, CC Hamburg) und die in Berlin/Brandenburg auf Grundlage des SBB-Merkblattes zur Entsorgung asbesthaltiger Dachpappenabfälle diskutierten Probleme in der Praxis waren Grundlage für eine Abstimmung von acht Verbänden zur praxistauglichen Ausgestaltung des Rechtsrahmens zum Umgang mit asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen, damit zukünftig auch die Verwertung gering belasteter Materialien erfolgen kann.

Die parallel in der LAGA laufende Diskussion zur LAGA M 23, welche im Kapitel 6 zum Umgang mit Asbest ausführt, dass „kein Asbest“ in Recyclinganlagen gelangen darf, muss dringend präzisiert werden, um Missverständnisse auszuräumen und das Recycling nicht lahm zu legen. Der gemeinsame Verbändevorschlag zum Umgang mit Asbestabfällen ist ein gemeinsames Statement an LAGA und BMU, mit dem Ziel, eine klare Aussage gegen die „Nullfaserpolitik“ zu setzen, da diese in der Praxis nicht praktikabel ist.

Verbändestellungnahme

Verbändestellungnahme_Abstest im Baubestand_fachgerechte Entsorgung