Mit UMS v. 13.12.2021 (Az 78b-U8754.2-2019/1-17) erweitert das bayerische Umweltministerium (StMUV) den aktuellen RC-Leitfaden. Qualitätsgesicherte Ziegelsande und Ziegelsplitte - hergestellt aus sortenreinen Ziegelmaterialien - können nun als Sekundärbaustoffe wieder ökologisch und ökonomisch sinnvoll wiederverwendet werden.

Das QUBA-Merkblatt M.GaLa Ziegelsand/Ziegelsplitt gewährleistet dem Verwender, dass die mit dem QUBA-Qualitätssiegel gekennzeichneten Ziegelbaustoffe, Ziegelsande und Ziegelsplitte, die als geprüfte, güteüberwachte und zertifzierte RC-Baustoffe mit dem QUBA-Siegel in Verkehr gebracht werden, für die Herstellung von Kultursubstraten (i.S.d. DüngemittelV) sowie zur Herstellung von ungebundenen Deckschichten bestens geeignet sind und als Produkt (RW1, RC-Leitfaden) in Verkehr gebracht werden können.

Beim Einbau von Ziegelsanden und Ziegelsplitten in dünnschichtiger Bauweise als ungebundene Deckschicht mit einer Dicke von max. 12 cm bleiben bei der Einstufung nach dem RC-Leitfaden (RW1 o. RW2) die Konzentrationswerte für Vanadium und Chrom ges. außer Betracht. D.h. Ziegelsande und Ziegelsplitte können damit in der Regel als RW1-Materialien eingestuft und als Produkte in Verkehr gebracht werden.

Das QUBA-Merkblatt M.GaLa Ziegelsand/Ziegelsplitt gewährleistet dem Verwender, dass die mit dem QUBA-Qualitätssiegel gekennzeichneten Ziegelbaustoffe 

  • die Anforderungen der Düngemittelverordnung als Bodenhilfsstoff bzw. Gerüstbaustoff für die Herstellung von Kultursubstraten, Vegetationstragschichten (Schotterrasen) und Drainschichten (s.a. FLL)      sowie
  • die Anforderungen hinsichtlich der Bautechnik und Umweltverträglichkeit für den Einsatz als ungebundene Deckschichten (Einbauhöhe max. 12 cm) auf wassergebundenen Wegen und Plätzen

erfüllen.

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