Der bayerische RC-Leitfaden wurde mit UMS vom 28.12.2020 bis zum Inkrafttreten der Mantelverordnung, längstens jedoch bis 31.12.2023 verlängert.

Der Leitfaden "Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken" (RC-Leitfaden) regelt in Bayern den Einbau von Recyclingbaustoffen aus aufbereiteten Bauschutt und Straßenaufbruch in technischen Bauwerken für den Erd-, Straßen- und Wegebau. Er gilt auf der Grundlage der Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL-Gestein-StB 04) in Verbindung mit den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale beim Einbau von Recyclingbaustoffen im Straßenbau in Bayern (ZTVwwG) und den zugehörigen Bekanntmachungen der Obersten Baubehörde im bayerischen Staatsministerium des Innern (heute zuständig: das bayerischen Staatsministerium für Bauem und Wohnen, StMB).

Download UMS v. 28.12.2020 Az. 78d-U8754.2-2019/1-12

Auch die ZTV wwG-StB By 05 wurde geändert (Bekanntmachung vom 23.12.2020 - BayMBl. 2021 Nr. 89 v. 03.02.2021). Die bereits 2019 für den RC-Leitfaden eingeführten zusätzlichen Einbaumöglichkeiten (Arbeitshilfe Einbaukriterien) sowie die Anpassung des Grenzwertes für Chlorid wurden nun offiziell auch in die ZTV wwG-StB By 05 übernommen. Die Änderungen sind zum 30.12.2020 in Kraft getreten.