Nach entsprechenden Beschlüssen des Kieler Kabinetts und der Hamburger Senatsverwaltung ist heute die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des „Gemeinsamen Abfallwirtschaftsplan Bau- und Abbruchabfälle der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein“ gestartet.

Bis zum 6. Dezember 2019 haben die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Entwurf ist auf der Internetseite des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung bis zum 22. November eingestellt (www.schleswig-holstein.de/bauabfallwirtschaftsplan). Parallel werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Abfallwirtschaftsgesellschaften, die Kommunalen Landesverbände sowie die einschlägigen Wirtschafts- und Umweltverbände zum Abfallwirtschaftsplan angehört.

Pro Jahr fallen etwas etwa achteinhalb Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle in den beiden Bundesländern an. 90 Prozent davon werden weiter verwertet. „Wir müssen uns aber enorm anstrengen, wenn wir diese hohe Quote weiterhin halten wollen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Und wir müssen auch die Qualität der Verwertung in Richtung einer echten Kreislaufführung weiterentwickeln.“

Die Bauwirtschaft boomt und das wird voraussichtlich auch längere Zeit so bleiben. Im Entwurf des Abfallwirtschaftsplans werden verschiedene Sensitivitätsbetrachtungen angestellt, bei denen am Ende mal mehr und mal weniger Bedarf an Deponiekapazitäten ermittelt wird. Nur wenn die Bau- und Abbruchabfälle an den Anfallstellen möglichst gut getrennt und dann hochwertig aufbereitet werden, können große Anteile davon tatsächlich recycelt werden. „Für eine echte Kreislaufwirtschaft sind die aufbereiteten Ersatzbaustoffe dann auch wieder in Baumaßnahmen einzusetzen“, sagte Albrecht. Das Ministerium hat angekündigt, mit den verschiedenen Akteuren in Gespräche einzutreten, um die Kreislaufführung zu befördern.

Mit dem Abfallwirtschaftsplan wird auch geprüft, ob die Entsorgung der Bau- und Abbruchabfälle für den gesetzlich vorgegebenen Planungshorizont bis 2030 gesichert ist. Zwar wird in dem Entwurf aufgrund einer landesweiten Betrachtung kein akuter Bedarf an der Neuausweisung von Deponieflächen gesehen. Aber regional ist zur Verminderung von Transportwegen und zur Schaffung von Deponievolumen bestimmter Deponieklassen eine Ergänzung der Deponiekapazitäten sinnvoll, wenn man die langen Planungs- und Realisierungszeiten für Deponien bedenkt.