Umweltminister Thomas Schmidt hat am 19. Juni 2019 gemeinsam mit dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Chemnitz, Dr. h. c. Dieter Pfortner, vor der passenden Kulisse einer Straßenbaustelle in Chemnitz-Mittelbach den Leitfaden zur „Wiederverwendung und Verwertung von Ausbauasphalt“ vorgestellt.

00 titel leitfaden asphalt„Hintergrund ist, dass Ausbauasphalt - also gebrauchter Asphalt, der bei Straßenbauarbeiten anfällt - zunehmend als Abfall auf Deponien landet. In den vergangenen Jahren ist in Sachsen ein leistungsfähiges Straßennetz entstanden. Im Vordergrund von Baumaßnahmen stehen deshalb nicht mehr in erster Linie Neubau oder Kompletterneuerungen, sondern viel mehr der Erhalt von Straßen. Der ausgebaute Asphalt wird dadurch deutlich seltener wiederverwendet oder verwertet“, so der Umweltminister.

Der Leitfaden soll daher für mehr Wiederverwendung und Verwertung sorgen und bietet eine Handlungsanleitung für Unternehmen und Behörden, wie der Wertstoff Ausbauasphalt künftig zu einem höheren Anteil im Straßenbau wiederzuverwenden oder wenigstens zu verwerten werden kann.

Er zeigt die in Sachsen geltenden Rahmenbedingungen der Wiederverwendung und Verwertung von Ausbauasphalt auf. Ziel ist eine weitgehende Nutzung von Ausbauasphalt. Falls Ausbauasphalt weder im Straßenbau noch anderweitig eingesetzt werden kann und deponiert werden muss, sollte er zumindest als Deponiebaustoff genutzt werden.

Der Leitfaden schafft dafür einheitliche Begriffsdefinitionen, erläutert ausführlich die Rahmenbedingungen für Wiederverwendung sowie Verwertung von Ausbauasphalt und zeigt vielfältige Nutzungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb des Straßenbaus auf. Er schafft jedoch keine neuen Vorschriften.

„Der hier vorliegende Leitfaden ist ein konkretes Resultat des Engagements zahlreicher Partner aus der Umweltallianz Sachsen. Es zeigt ein weiteres Mal, welch hohen Wert diese Vernetzung hat“, unterstreicht der Minister. „Mein Dank richtet sich an alle Mitwirkenden und ganz besonders an die Industrie- und Handelskammer Chemnitz, die als Initiator eine ganz besondere Rolle übernommen hat.“

Der Leitfaden wurde unter Federführung der IHK Chemnitz im Laufe von zwei Jahren erarbeitet und unter Nutzung des sächsischen Beteiligungsportals mit den Akteuren abgestimmt. Beteiligte waren die Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für Umwelt und Landwirtschaft, Vertreter weiterer Behörden, von Verbänden, aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft.

Hintergrund:

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat in einer Studie festgestellt, dass sich die auf sächsischen Deponien entsorgte Menge an Ausbauasphalt zwischen den Jahren 2013 (ca. 8 000 Tonnen) und 2016 (ca. 93 000 Tonnen) mehr als verzehnfacht hat. Für die nächsten Jahre wird das Aufkommen an Ausbauasphalt aus Straßenbaumaßnahmen auf Bundes-, Staats- und kommunalen Straßen im Freistaat Sachsen in der Studie auf jährlich rund 350 000 Tonnen geschätzt. Der Teil davon, der nicht verwertet werden kann, muss auf Deponien entsorgt werden.

Leitfaden „Wiederverwendung und Verwertung von Ausbauasphalt“:
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/33482

Studie „Entsorgung von Ausbaustoffen mit teer-/ pechtypischen Bestandteilen“:
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/31858