„Die Schwerpunktthemen lauten Qualitätssicherung für Recyclingbaustoffe und Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Recyclingbaustoffen im Vergleich zur Verwendung von Naturmaterial“, betonte Umweltminister Jörg Vogelsänger in seinem Grußwort als Schirmherr der Fachkonferenz  des Berlin-Brandenburgischen Baustoff-Recyclingtages, der  am 21.03.2017 in Potsdam stattfand.

Für die Abfallwirtschaft bedeutet effiziente Ressourcenwirtschaft, dass Abfälle Rohstoffe sind, die aufbereitet und möglichst hochwertig wieder im Wirtschaftskreislauf eingesetzt werden müssen.

Vogelsänger: „Das Land Brandenburg misst der Ressourceneffizienz des Recyclings mineralischer Abfälle von je her eine große Bedeutung bei. Unsere Technischen Richtlinien für Recycling‐Baustoffe im Straßenbau stammen ursprünglich aus dem Jahr 1997. Eine Novellierung erfolgte 2014. In diesen Richtlinien werden sowohl die technischen als auch die umweltrelevanten Anforderungen für den Einsatz von Recycling-Baustoffen im Straßenbau geregelt. Damit soll zweierlei erreicht werden: Die Nutzung der bautechnischen Eigenschaften der Abfälle und der Erhalt der Ressource Abfall im Wirtschaftskreislauf.“ Bau- und Abbruchabfälle machen mit Abstand den größten Anteil an der Gesamtabfallmenge aus. Mineralische Bauabfälle werden bislang noch nicht im erforderlichen beziehungsweise möglichen Umfang recycelt. Durch die vom Umweltministerium begleiteten Projekte zur Effizienzsteigerung des Einsatzes mineralischer Abfälle hat das Land Brandenburg deutschlandweit weine führende Rolle für eine Verbesserung der Situation übernommen.

Ein Ergebnis der brandenburgischen Initiative zur Steigerung der Ressourceneffizienz ist der Brandenburgische Leitfaden zum selektiven Rückbau von Gebäuden, der insbesondere die Getrennthaltung am Entstehungsort und die möglichst sortenreine weitere Behandlung für eine hochwertige Verwertung der Abfälle im Fokus hat.

Gerade fertig wurde der Brandenburger Leitfaden Ausschreibungen für öffentliche Bauherren (wir berichteten). Ziel des Leitfadens ist, den bevorzugten Einsatz von Recycling‐Baustoffen bei öffentlichen Ausschreibungen von Bauvorhaben im Land Brandenburg zu unterstützen und den ausschreibenden öffentlichen Stellen eine Hilfestellung an die Hand zu geben, Ausschreibungen soweit zulässig so zu gestalten, dass der Einsatz von Recyclingbaustoffen bevorzugt wird.