Damit auch recycelter Kunststoff künftig für Lebensmittelverpackungen genutzt werden kann, hat die Europäische Kommission neue Vorschriften beschlossen. Sie umfassen Kriterien für die Sicherheit von Materialien und Gegenständen aus recyceltem Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission für den Europäischen Green Deal, sagte: „Um unsere Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern und eine Kreislaufwirtschaft aufzubauen, müssen wir den Markt für recycelte Kunststoffe ankurbeln und die Plastikabfälle im Lebensmittelsektor und darüber hinaus deutlich reduzieren.“

EU-Kommissarin Stella Kyrikaides, zuständig für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, fügte hinzu: „Da rund 50 Prozent aller Kunststoffverpackungen in der EU für Lebensmittel verwendet werden, müssen wir sicherstellen, dass dieser Sektor sicher und effizient zu einer nachhaltigeren Lebensmittelproduktion übergehen kann – der Einsatz von mehr recyceltem Kunststoff ist der Schlüssel dazu.“ 

Die Verordnung enthält klare Regeln für die sichere Nutzung von recyceltem Kunststoff für Lebensmittelverpackungen. Außerdem wird sie der Recyclingindustrie helfen, geeignete Wege für das Recycling von Kunststoffen zu finden, die derzeit nicht zu Lebensmittelverpackungen recycelt werden können.

Zudem bekommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine klarere Grundlage für die Bewertung der Eignung von Recyclingtechnologien und der Sicherheit des recycelten Kunststoffs in Lebensmittelverpackungen, die mit Verfahren hergestellt wurden, die diese Technologien nutzen. Die Verordnung wird die Erteilung von Einzelzulassungen für mehr als 200 mechanische PET-Recyclingverfahren ermöglichen. Das wird der Industrie helfen, das verbindliche Ziel für 2025 zu erreichen, 25 Prozent recycelten Kunststoff in PET-Getränkeflaschen zu verwenden.

Darüber hinaus wird die neue Verordnung ein öffentliches Register der in ihren Geltungsbereich fallenden Recyclingverfahren, Verwerter und Recyclinganlagen einrichten und so für mehr Transparenz sorgen.

>>> Link zum Text der Verordnung (englisch)

Quelle: https://germany.representation.ec.europa.eu