Die Einsatzquote von Altglasscherben hängt in hohem Maß von der strikten Einhaltung der Anforderungen an die Scherbenqualität ab.

Um die Standardisierung im Glasrecycling und der Glasweiterverarbeitung voranzubringen, hat der bvse Fachverband Glasrecycling gemeinsam mit dem Arbeitskreis Glas des BDE und in Abstimmung mit der Glasindustrie im Jahr 2013 Anforderungen an die Hersteller von Scherben, deren Transport und ihre Weiterverarbeitung in der Glasindustrie formuliert. Der Fachverband Glasrecycling hat sein Augenmerk auch auf den Input von Altglas in die Aufbereitungsunternehmen gerichtet und eine Fachspezifikation für Hohlglas erarbeitet. Das Ergebnis dieses Prozesses ist eine Dokumentationsreihe Technischer Leitlinien:

  • T 120 Leitlinie "Qualitätsanforderungen an Glasscherben zum Einsatz in der Behälterglasindustrie“
  • TR 101 Leitlinie zur Beprobung von Glasscherben zum Einsatz in der Behälterglasindustrie (inhaltsgleich mit T121 des BV Glas)

  • TR 301 Leitlinie zu Qualitätsanforderungen für Glas zum Einsatz in der Behälterglasindustrie (inhaltsgleich mit der T120 des BV Glas)
  • TR 201 Produktspezifikation Sammelware Hohlglas Weiss

  • TR 202 Produktspezifikation Sammelware Hohlglas Grün
  • TR 203 Produktspezifikation Sammelware Hohlglas Braun
  • TR 204 Produktspezifikation Sammelware Hohlglas Bunt
  • TR 205 Produktspezifikation Sammelware Hohlglas Misch
  • TR 310 Mindestqualitätsvorgabe "ofenfertige Glasscherben“