Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die TA Luft legt hierfür den Stand der Technik fest. Auch für Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten sieht das Regelwerk ein eigenes Kapitel vor.   

Die Notwendigkeit, die Erdatmosphäre vor klimaschädigen FCKW-Emissionen zu schützen, macht das Kühlgeräterecycling zu einem Sonderfall des Elektronikaltgeräterecyclings. Aufgrund der langen Lebensdauer von Kühlschränken liegt der Anteil an FCKW-Geräten im Recycling immer noch bei ca. 50%. Die fachgerechte und verlustfreie Isolation des FCKWs ist eine Aufgabe für Spezialisten. Das FCKW ist in flüssiger Form als Kältemittel und im Kältemaschinenöl sowie gasförmig gebunden in den PU-Isolationsschäumen vorhanden.  



Neben diesem wesentlichen Schadstoff enthalten Kühlgeräte noch hohe Anteile an Fe- und NE-Metallen sowie Glas und Kunststoffen. Diese Stoffe lassen sich gut zurückgewinnen, sofern sie fachgerecht vom Schadstoff getrennt sind. Der Entwurf zur Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist nun an die beteiligten Verbände versandt worden. Bis zum 02. Dezember 2016 kann dazu Stellung bezogen werden. Am 07. Dezember 2016 wird eine mündliche Anhörung im Bundesumweltministerium stattfinden.

Zu einem Anfang des Jahres versandten Arbeitsentwurf (Vorschlägen zur Anpassung der TA Luft), hat sich der bvse bereits geäußert.

Hier zum Download:

bvse Stellungnahme zu Arbeitsentwurf TA Luft Abschnitt Kühlgeräte vom Feb 16.pdf

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