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Datum: 01.07.2010
Samstagsfahrverbot für Lkw während der Hauptreisezeit
Regelung tritt mit dem heutigen Tag in Kraft
Dass Bundesverkehrsministerium hat mitgeteilt, dass ab heute die Ferienreiseverordnung gilt. Bis zum 31. August dürfen Lkw über 7,5 Tonnen bzw. Lkw mit Anhängern an Samstagen zwischen 7 bis 20 Uhr die Hauptreisestrecken in Deutschland nicht befahren.
Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Transporte im Kombinierten Verkehr und zur Beförderung von frischen Lebensmitteln wie Milch, Fleisch, Fisch, Obst oder Gemüse. Zudem gilt das Fahrverbot unverändert für Sonn- und Feiertage zwischen 0 - 22 Uhr für das gesamte Straßennetz.