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  Datum: 01.07.2010  
Samstagsfahrverbot für Lkw während der Hauptreisezeit
 
Regelung tritt mit dem heutigen Tag in Kraft

 
 

Dass Bundesverkehrsministerium hat mitgeteilt, dass ab heute die Ferienreiseverordnung gilt. Bis zum 31. August dürfen Lkw über 7,5 Tonnen bzw. Lkw mit Anhängern an
Samstagen zwischen 7 bis 20 Uhr die Hauptreisestrecken in Deutschland nicht befahren.

Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Transporte im
Kombinierten Verkehr und zur Beförderung von frischen Lebensmitteln wie Milch, Fleisch, Fisch, Obst oder Gemüse. Zudem gilt das Fahrverbot unverändert für Sonn- und Feiertage zwischen 0 - 22 Uhr für das
gesamte Straßennetz.

 
   
 
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