"Den mit dem im Oktober 2009 unterzeichneten Koalitionsvertrag gesetzten Akzenten wird der Entwurf nicht in ausreichendem Maße gerecht. Das in Deutschland bereits in den letzten Jahren erfolgreich praktizierte Ressourcenmanagement erhält keine neuen Impulse für eine Fortentwicklung", kritisiert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Nach seinen Worten bleibt der Gesetzentwurf bleibt bei "alt und bewährt" stehen. Allerdings seien die im Entwurf enthaltene Pflicht zur Getrennthaltung, die angelegte Einführung der Wertstofftonne und auch die Wiederverwendungs- bzw. Recyclingquote von 65% der Siedlungsabfälle wichtige und richtige Wegmarken.
Ausstrahlungswirkung der fünfstufigen Abfallhierarchie fehlt
Der bvse sieht nicht, wie sich bei der momentanen Konzeption des Arbeitsentwurfes, die eigentlich von der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie ausgehende Ausstrahlungswirkung entfalten soll. "Wir erkennen durchaus an, dass es auf die Gesamtheit aller Stoffströme bezogen, der Flexibilität in der Handhabung bedarf. Gleichwohl muss dem Recycling der Stellenwert eingeräumt werden, der ihm nach der Leitentscheidung des europäischen Gesetzgebers zukommt", erklärte Rehbock.
Rechtfertigungszwang für Abweichen von Hierarchie
Der bvse setzt deshalb auf einen Rechtfertigungszwang für ein Abweichen von der Hierarchie, insbesondere in den Fällen, in denen energetisch verwertet statt recycelt werden soll. Hinsichtlich der durchaus früher als erst 2015 umzusetzenden Getrennthaltungsverpflichtungen ist - mit Blick auf die Abfallhierarchie - ein Recyclinggebot für die Materialien Papier, Glas, Metalle und Kunststoffe aufzunehmen, da sich hier das Recycling bereits als umweltverträglichere Maßnahme erwiesen hat.
Daseinsvorsorgegedanke überdehnt
Der Antrieb für neue, innovative Ideen, die die Vision von einer Recyclinggesellschaft realistisch erscheinen lassen, fehlt dem mittelständischen bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Dies spiegelt sich nicht zuletzt in den Regelungen zu den Entsorgungszuständigkeiten wider. Hier sei zwar nicht 1:1 das Urteil des BVerwG zur Altpapiersammlung vom Sommer letzten Jahres übernommen worden. Die Vorschriften blieben allerdings gleichwohl hinter den Möglichkeiten zurück, die - auch unter Berücksichtigung des Daseinsvorsorgegedankens - für eine Weiterentwicklung der alten Strukturen in diesem Bereich bestehen, und die europarechtlich verlangt werden müssten.
Verpflichtende Ausschreibung zur Rechtfertigung der Überlassungspflichten
Deshalb ist für bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock klar, dass ein Ausbau der Kreislaufwirtschaft hin zu einer Recyclinggesellschaft nur gelingen kann, wenn die die im Abfall enthaltenen Wertstoffe in den Aufgabenbereich der privaten Unternehmen fallen. "Das ist nach bisherigem Recht und auch im Arbeitsentwurf für den gewerblichen Bereich so geregelt, was wir ausdrücklich begrüßen", betonte Rehbock, der aber fordert, dass künftig auch die Wertstoffe aus den privaten Haushalten dem Aufgabenbereich der privaten Recycling- und Sekundärrohstoffbranche übertragen werden sollen. Dabei favorisiert der bvse ein Modell, das den Kommunen die Regelungszuständigkeit für Wertstoffe aus Haushaltungen zuordnet, diese im Gegenzug jedoch zwingend verpflichtet werden, die Sammlung und Verwertung der getrennt gesammelten Wertstoffe aus privaten Haushalten öffentlich auszuschreiben. Darüber hinaus ist nach Meinung des bvse auch eine verpflichtende Ausschreibung für die Entsorgung der Beseitigungsabfälle aus privaten Haushaltungen sowie aus dem Gewerbe sinnvoll. An den Ausschreibungen könnten und sollten sich alle privaten Marktteilnehmer - wie auch kommunale Gesellschaften - auf gleicher Augenhöhe beteiligen. "Das Ergebnis wird eine bürgernahe, wettbewerbsintensive, effiziente und innovative Entsorgung ohne Bevorzugung von bestimmten Anbieterkreisen sein", so der bvse-Hauptgeschäftsführer.
Jörg Lacher, Leiter Politik und Kommunikation
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