Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Auf Bundesebene ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von 1996 die zentrale rechtliche Grundlage.
Dieses Gesetz wird ergänzt durch eine Vielzahl von Verordnungen:
Mit der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung - AVV) wird die Grundlage für die allgemeinverständliche Bezeichnung von Abfällen und der Einstufung von Abfällen nach ihrer Überwachungsbedürftigkeit gelegt.
Im Deponierecht findet ein Zusammenspiel von mehreren Verordnungen und Verwaltungsvorschriften statt: Abfallablagerungsverordnung, Deponieverordnung, Deponierverwertungsverordnung sowie TA Abfall und TA Siedlungsabfall.
Die im KrW-/AbfG angelegte Produktverantwortung ist durch mehrere verschiedene Verordnungen konkretsiert worden. Hier ist vor allem die Verpackungsverordnung zu nennen, die Anforderungen für die Vermeidungen und Verwertung von Verpackungsabfällen aufstellt.
Die Vorschriften des KrW-/AbfG zur abfallrechtlichen Überwachung werden mittels der Nachweisverordnung konkretisiert.
Besondere Anforderungen an die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen werden durch die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) an die Erzeuger und Besitzer solcher Abfälle und die Betreiber von Vorbehandlungsanlagen gestellt.





