EU-Recht
Das europäische Recht kennt im wesentlichen zwei Rechtsformen: Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten, Richtlinien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich nationaler Umsetzung.
In abfallwirtschaftlicher Hinsicht sind insbesondere folgende Verordnungen und Richtlinien von Bedeutung:
- Abfallverbringungsverordnung
- Abfallrahmenrichtlinie
- Richtlinie über gefährliche Abfälle
- Altölrichtlinie





