EU-Recht


Das europäische Recht kennt im wesentlichen zwei Rechtsformen: Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten, Richtlinien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich nationaler Umsetzung.

In abfallwirtschaftlicher Hinsicht sind insbesondere folgende Verordnungen und Richtlinien von Bedeutung:
- Abfallverbringungsverordnung
- Abfallrahmenrichtlinie
- Richtlinie über gefährliche Abfälle
- Altölrichtlinie


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Ja, ich interessiere mich für die Mitgliedschaft im bvse e.V., habe aber noch ein paar Fragen. Setzen Sie sich bitte mit mir zwecks Abklärung in Verbindung.


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