Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlagen nach BlmSchG

Seit 1. März 2010 ist eine neue Rechtslage für die Erhebung von Sicherheitsleistungen für Abfallentsorgungsanlagen in Kraft getreten,  die aus der bisherigen "Kannbestimmung"  der Nachsorgeverpflichtungen gemäß § 5(3) BlmSchG eine Bürgschaft zu hinterlegen eine "Sollbestimmung" gemacht hat.

Der bvse hat exklusiv für seine Mitglieder dazu eine Lösung erarbeitet.

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--> bvse-Informationen und Hilfestellung zum Thema Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlagen.


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