Kreislaufwirtschaft umsetzen

Bundestag beschließt Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz soll mehr Recycling ermöglichen. Es sollen zukünftig mehr Sekundärrohstoffe in der Industrie eingesetzt werden. Ziel ist es die vorhandenen Rohstoffe so lange wie möglich und so effektiv und nachhaltig wie möglich zu nutzen. Das verlangsamt und vermindert den Ressourcenverbrauch, schont die Umwelt und sichert der Industrie wertvolle Rohstoffe für ihre Produktion.

Als rohstoffarmes Land ist das ein wirtschaftspolitisches Erforderniss. Nach Meinung des bvse-Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. ebnet das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu den Weg, auch wenn es nicht der große Wurf ist.

Obwohl seitens der Regierung große Zugeständnisse an die kommunale Seite gemacht wurden, können wir dennoch mit diesem Gesetz leben. Natürlich hätten wir uns insgesamt ein fortschrittlicheres Gesetz gewünscht. So bedauern wir, dass sich der bvse mit seinem Vorschlag der Ausschreibungspflicht für Kommunen unter Ausschluss der Inhouse-Vergabe nicht durchsetzen konnte.

Es muss aber auch festgehalten werden, dass die jetzt gefundenen Regelungen die Situation der privaten Recycling- und Entsorgungswirtschaft im Verhältnis zur gegenwärtigen Rechtslage, wie sie sich nach dem sogenannten Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichtes seit dem Jahre 2009 darstellt, eindeutig verbessert.

 Entscheidend ist einerseits, dass das "faktische Verbot" der gewerblichen Sammlung vom Tisch ist. Wenn die Kommune keine hochwertige Sammlung anbietet, können private Unternehmen tätig werden. Andererseits ist aber auch dafür gesorgt, dass drittbeauftragte Unternehmen, die sich im Wettbewerb den Sammelauftrag sichern konnten, geschützt werden.

Darüber hinaus werden auch bestehende gewerbliche Sammlungen vor willkürlichen Verboten geschützt.

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Unternehmen, die an gemeinnützigen Sammlungen beteiligt sind, auch einen "angemessenen Gewinn" einbehalten können. Insgesamt können wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen, weil er die stoffliche Verwertung und damit das Recycling stärkt. Es wurde nicht nur die Zielhierarchie der EU-Abfallrahmenrichtlinie übernommen, sondern auch festgelegt, dass eine von der  Bundesregierung zu erlassende Verordnung bestimmen kann, dass die Verwertung des Abfalls entsprechend seiner Art, Beschaffenheit, Menge und Inhaltsstoffe durch mehrfache, hintereinander geschaltete stoffliche und anschließende energetische Verwertungsmaßnahmen (Kaskadennutzung) zu erfolgen hat.

Am 19. September 2011 fand eine Sachverständigenanhörung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz im Bundestagsumweltausschuss in Berlin statt. Burkhard Landers, Präsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. war einer der Sachverständigen.

Burkhard Landers, bvse-Präsident


Download des Statements von Burkhard Landers
Download der schriftlichen Stellungnahme des bvse


Fragen und Antworten - die zentralen Positionen des bvse zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf einen Blick

1. Recycling contra Müllverbrennung
2. Wettbewerb contra kommunale oder private Monopolstrukturen
3. Abfalltrennung contra Mischtonne
4. Wertstofftonne


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