Fragen und Antworten
Die zentralen Positionen des bvse zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf einen Blick:
1. Recycling contra Müllverbrennung
Warum ist mehr Recycling wichtig für Deutschland?
Wenn Sekundärrohstoffe so weit wie möglich gewonnen und wieder in der Industrieproduktion eingesetzt werden, benötigt Deutschland weniger natürliche Rohstoffe . Das ist gerade für Deutschland als rohstoffarmes Land unerlässlich. Wo Recycling ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist, muss es Vorrang gegenüber der Verbrennung haben.
Hat eine energetische Verwertung, also die Verbrennung von Abfällen, damit keine Daseinsberechtigung?
Auch die energetische Verwertung hat ihren Platz, z.B. wenn durch den Einsatz von Ersatzbrennstoffen mit hohem Heizwert auf Primärbrennstoffe verzichtet werden kann. Leider wird eine grundsätzliche Besserstellung des Recyclings gegenüber der energetisch en Verwertung im Gesetzentwurf noch nicht ausreichend berücksichtigt. Es darf nicht vom Belieben des einzelnen Abfallerzeugers abhängig sein, auf welcher Stufe der Abfallhierarchie er seinen Abfall einordnet. Es bedarf eines Rechtfertigungszwangs, wenn eine energetische Verwertungsart dem Recycling vorgezogen wird.
Warum reicht das Heizwertkriterium für die Entscheidung für oder gegen Verbrennung nicht aus?
Unterhalb des Heizwertes von 11.000 kJ/kg soll laut Gesetzesentwurf eine stoffliche Verwertung Vorrang haben. Diese Grundausrichtung begrüßt der bvse, doch das Heizwertkriterium alleine kann eine Lenkungswirkung zu mehr Recycling nicht erreichen. Immer ab einem Heizwert von 11.000 kJ/kg wäre dann eine energetische Verwertung trotz einer möglicherweise bestehenden ökologisch und wirtschaftlich besseren stofflichen Verwertung zulässig. So haben beispielsweise Kunststoffe zwar einen hohen Heizwert, eine Aufbereitung macht jedoch ökologisch und wirtschaftlich mehr Sinn. Hier wäre eine klare Vorgabe des Gesetzgebers unter Bezugnahme auf eine Nutzungskaskade, ein stoffliches Vorbehandlungsgebot sowie beispielsweise kunststoffspezifische Recyclingquoten wünschenswert.
Wie könnte eine Nutzungskaskade im Kreislaufwirtschaftsgesetz aussehen?
Der bvse fordert eine allgemeine Nutzungskaskade im Gesetz zu verankern, in der das Recycling, beziehungsweise die Erzeugung einer stofflich verwertbaren Materialfraktion oberste Priorität genießen. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte die Erzeugung hochwertiger, schadstoffarmer Ersatzbrennstoffe zur Nutzung in einer energetisch effizienten Anlage zum Zuge kommen. Sonstige Maßnahmen der energetischen Verwertung sind die letzte Verwendungsoption.
Wie kann ein Vorbehandlungsgebot im Kreislaufwirtschaftsgesetz das Recycling stärken?
Eine Reihe von Abfallfraktionen, z.B. Bau- und Abbruchabfälle, gemischte Verpackungen sowie Sperrmüll werden in der Praxis gemischt erfasst und der Verbrennung zugeführt. Die Gemische enthalten allerdings häufig in großem Umfang recycelbare Materialien, die bei einer Verbrennung für den Stoffkreislauf verloren gehen. In Rahmen einer Vorbehandlung können recyclingfähige Materialien aussortiert und andere Fraktionen zu schadstoffarmen Ersatzbrennstoffen aufbereitet werden. Ein Vorbehandlungsgebot kann so das Recycling stärken und zu einer besseren Ausnutzung des energetischen Potentials führen.
Warum tragen spezielle Recyclingquoten für Kunststoffe zur Schonung der Umwelt bei?
Angesichts hoher Verbrennungskapazitäten zu niedrigen Preisen gehen große Mengen an recycelbaren Kunststoffen dem Stoffkreislauf verloren. Studien belegen eindeutig die 3,5fach höhere Nutzungsdauer eines Kunststoffs beim Recycling im Vergleich zur Verbrennung. Dazu kommt eine nachweislich positive CO2-Bilanz beim Recycling. Daher ist, auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten, das Kunststoffrecycling die bessere Umweltoption. Deshalb sind spezielle Recyclingquoten für Kunststoffe sinnvoll, denn nur wenn messbare Parameter vorgegeben sind, werden tatsächlich Anstrengungen zur Erreichung unternommen.
Wie hoch sollte eine Recyclingquote für Kunststoffe idealerweise sein?
Für den Verpackungsbereich sollte die jetzt geltende Recycling-Quote von faktisch 36 Prozent auf mindestens 45 Prozent erhöht werden. Wird die Wertstofftonne eingeführt, gilt diese Quote für alle mit ihr gesammelten Kunststoffe. In der Altfahrzeugverordnung sowie in der Gewerbeabfallverordnung sollten Quoten von 15 Prozent explizit verankert werden.
Recyclingprodukte fördern das Recycling!
Ein wichtiger Schub für das Recycling kann realisiert werden, wenn die öffentliche Hand bei ihren Auftragsvergaben dazu verpflichtet wird, Sekundär- beziehungsweise Recyclingprodukte einzusetzen. Viel Potential sieht der bvse vor allem bei Materialien aus aufbereiteten Kunststoffen oder bei Produkten aus dem Bereich des Baustoffrecyclings.
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2. Wettbewerb contra kommunale oder private Monopolstrukturen
Faire Partnerschaft zwischen Kommunen und Unternehmen. Geht das?
Private Entsorgungsunternehmen haben in den vergangenen Jahrzehnten in Ergänzung zu den öffentlich-rechtlichen Systemen funktionierende und von den Bürgerinnen und Bürgern angenommene Sammelstrukturen für Wertstoffe aufgebaut. Diese privaten Sammlungen haben sich als Motor für Innovationen bewährt, ohne dass die kommunale Aufgabenwahrnehmung in Frage gestellt worden wäre. Diese vorhandenen gewachsenen Strukturen jetzt zu verbieten wäre unverantwortlich und würde mittelfristig zu einer Monopolstellung der öffentlich rechtlichen Entsorger führen, was nicht im Sinne des gebührenzahlenden Bürgers sein kann. In einer fairen Partnerschaft zwischen Kommunen und den Recycling- und Entsorgungsunternehmen liegt der Schlüssel für eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft der Zukunft.
Dort, wo im Rahmen kommunaler Organisationsverantwortung keine oder lediglich ineffiziente Erfassungs- und Verwertungssysteme angeboten werden, müssen qualitativ hochwertige gewerbliche Sammlungen nicht nur erlaubt, sondern auch erwünscht sein. Alles andere würde Stillstand in Sachen Innovation und Bürgerfreundlichkeit bedeuten.
Optimal wäre es, wenn die Kommunen grundsätzlich ihre Entsorgungsdienstleistungen ausschreiben würden. Dann wäre gewährleistet, dass das Preis-/Leistungsverhältnis für die Bürgerinnen und Bürger stimmt und regelmäßig auf den Prüfstand käme. Die Bürger sind nicht bereit Monopolistenzuschläge zu zahlen, unabhängig davon, ob kommunale oder private Monopolstrukturen der Grund hierfür sind.
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3. Abfalltrennung contra Mischtonne
Warum nicht Restmüll und Wertstoffe in einer Tonne erfassen?
Trotz aller Sortiertechnik ist die getrennte Sammlung ein wichtiger Qualitätsbaustein auf den nicht verzichtet werden kann. Wertstoffe und Restmüll in einer Tonne zu sammeln bringt keinen finanziellen und erst recht keinen ökologischen Vorteil. Zweifelsfrei ist jedoch, dass die Qualität der Wertstoffe leidet, wenn sie mit Restmüll zusammen erfasst werden. Um der Industrie hochwertige Sekundärrohstoffe zur stofflichen oder zur energetischen Verwertung als Ersatzbrennstoffe zur Verfügung stellen zu können, ist eine getrennte Sammlung unerlässlich.
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4. Wertstofftonne
Wie kann die Einführung einer Wertstofftonne zu einer besseren stofflichen Verwertung
beitragen?
Nach Einschätzung des bvse landen durchschnittlich 30 Prozent an verwertbaren Kunststoffen in der Restmülltonne. Die Wertstofftonne kann an dieser Stelle einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Menge und die Qualität der aus Abfällen gewinnbaren Sekundärrohstoffe zu steigern. Bei Einführung einer Wertstofftonne ist mit einer zusätzlich verwertbaren Menge von bis zu 6 kg pro Einwohner und Jahr zu rechnen. So kann das Recycling von Abfällen maximiert und die Verbrennung reduziert werden.
Was soll in einer Wertstofftonne gesammelt werden?
Neben Verpackungsabfällen können stoffgleiche Nichtverpackungen aus Metallen und Kunststoffen in einer Wertstofftonne gesammelt werden. Nicht in die Wertstofftonne sollen nach Ansicht des bvse zum Beispiel gefährliche Abfälle mit einem hohen Schadstoffgehalt und Abfälle, bei denen es gut funktionierende Sammelsysteme gibt, wie etwa bei Batterien, Elektrokleingeräten oder Textilien. Sie sollten wie bisher getrennt gesammelt werden und gehören nicht in eine Wertstofftonne.
Warum ist die Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten in einer Wertstofftonne keine sichere Lösung?
Elektro- und Elektronikgeräte enthalten regelmäßig eine Vielzahl von Schadstoffen, die bei einer gemeinsamen Sammlung andere Wertstoffe kontaminieren könnten. Nicht zuletzt aus diesem Grund bestehen für diese bereits im Zuge der WEEE-Richtlinie etablierte Entsorgungswege in Deutschland. Nur durch eine getrennte Erfassung kann ein technisch und ökologisch sinnvolles Recycling gewährleistet werden, beispielsweise durch eine kostenfreie Rücknahme durch den Handel.
Bezahlbare Wertstofftonne?!
Der bvse befürwortet die Wertstofftonne unter Einbeziehung der Kommunen. Sie sollen die Ausschreibungen organisieren und verantwortlich sein für die Vertragspflege. Dadurch erhalten die Kommunen den erforderlichen Einfluss, um ein bürgernahes Erfassungssystem zu gewährleisten. Entscheidend für Funktionsfähigkeit, Effizienz, Transparenz und die Bezahlbarkeit des Systems durch die Bürgerinnen und Bürger ist jedoch, dass die Aufträge ausgeschrieben und so im Wettbewerb vergeben werden.





