Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz – Wesentliche Änderungen und Praxishilfen
Seit dem 1. Juni 2012 gilt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nach einem über zwei Jahre andauernden Gesetzgebungsverfahren und einer bis zuletzt scharfen Auseinandersetzung. Trotz einiger Änderungen, die vielfach auf eine Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (AbfRRL) zurück zu führen sind, bleiben die bekannten Grundstrukturen des Abfallrechts auch im neuen KrWG erhalten.
Die Neuerungen betreffen im Wesentlichen:
- Gemeinnützige Sammlung
- Gewerbliche Sammlung
- Anzeigeverfahren
- Abfallhierarchie / Getrennthaltung / Recyclingqouten
- Ende der Abfalleigenschaften / Nebenprodukte
- Einheitliche Wertstofferfassung
- Neuordnung des Transportgenehmigungsrechts / Registerpflichten
Unseren Mitgliedern bieten wir im internen Bereich alle wichtigen Informationen auf einen Blick sowie detaillierte Erläuterungen, Praxishilfen sowie häufige Fragen und Antworten.







