Bundesregierung beschließt die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Die Bundesregierung hat am 30. März 2011 den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat und danach dem Deutschen Bundestag zugeleitet.
Hier finden Sie den Regierungsentwurf zur Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/krwg_bf.pdf





