Altpapiersammlung: Der Streit geht weiter

papierrecycling.info Auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Sommer letzten Jahres zur Altpapiersammlung geht der Streit um die Zulässigkeit weiter: Das VG Gelsenkirchen hat in einem einzelfallbezogenen Beschluss die Sammlung im Gebiet des Kreises Unna erlaubt. In bewusster Abgrenzung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und unter Hinzuziehung eines entsprechenden Fachaufsatzes der abfallrechtlichen Expertin und bvse-Justiziarin Dr. Manuela Hurst, hielten die Richter hier die kommunale Untersagungsverfügung für nicht haltbar.

Anders entschied das VG Hamburg. Die dortige gewerbliche Sammlung wurde untersagt. Nach Auffassung der Richter könne, so heißt es in der nicht rechtskräftigen Entscheidung, eine Sammlung schon dann untersagt werden, wenn der öffentlichen Hand erhebliche wirtschaftliche Einbußen drohen und daher die entgangenen Gewinne durch die Vermarktung des Altpapiers fehlen, um unrentable Zweige der Hausmüllentsorgung gegenfinanzieren zu können.


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