Mineralische Abfälle und Stoffe:

Entwurf der Mantelverordnung unvereinbar mit umweltpolitischen Zielen und wenig praxistauglich

Dr. Axel Kopp (BMU) und Jürgen Weber (Ausschussvorsitzender)
München / Bonn
Auf der bvse-Jahrestagung in München machte der neue bvse-Ausschuss „Mineralische Abfälle und Stoffe“ in seinem Workshop deutlich: Beim Entwurf der Mantelverordnung Grundwasser/ Ersatzbaustoffe/ Bodenschutz gibt es noch erheblichen Überarbeitungsbedarf. Zwar stellt der Arbeitsentwurf die Weichen für eine bundeseinheitliche Regelung, die der bvse grundsätzlich begrüßt, jedoch müssen, nach Meinung des bvse-Ausschusses unter Vorsitz von Jürgen Weber (Moosleitner GmbH, oben rechts im Bild) und seiner Stellvertreterin Nathali Kootz (Otto Dörner Recycling), noch gangbare Regelungen für die Praxis getroffen werden. Das betrifft insbesondere die Harmonisierung der Verordnungen.

Schon im Vorfeld hatte der Ausschuss gemeinsam mit dem Verband „Baustoff Recycling Bayern“ eine Stellungnahme zum Entwurf der Mantelverordnung erarbeitet. Im Rahmen des Workshops stellten Vertreter aus Bundesumweltministerium (BMU), den Landesumweltministerien sowie der Verbände ihre Positionen dar.

Eine zentrale Forderung des bvse-Ausschusses ist es, Rechtssicherheit und praktikable Regelungen in Einklang mit den umweltpolitischen Zielen, wie beispielsweise der Förderung des Recyclings und der Ressourcenschonung, zu bringen. Tatsächlich aber schränke der Entwurf die Möglichkeiten Ersatzbaustoffe und Böden wiederzuverwerten massiv ein.

Dazu stellte Jürgen Weber fest: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass für gleiche Stoffströme unterschiedliche Prüfverfahren vorgeschrieben werden sollen. Wir fordern deshalb ein einheitliches Verfahren in der Ersatzbaustoff- sowie der Bodenschutzverordnung. Wir haben bereits ein gut funktionierendes und praxiserprobtes Verfahren im Deponierecht. Der Verordnungsgeber sollte sicherstellen, dass ein kongruentes, für alle Verwertungsoptionen nachvollziehbares Untersuchungskonzept geschaffen wird. Wir befürworten den Schüttelversuch mit einem Wasser-/Feststoffverhältnis von 10:1.“

Nach Ansicht des bvse-Ausschusses führt die Beibehaltung paralleler Prüfverfahren zu teuren  Mehrfachbeprobungen und unterschiedlichen Bewertungen des gleichen Materials. Nathali Kootz befürchtet: „In der Praxis wird dies erhebliche Veränderungen der Stoffströme hin zur Deponierung zur Folge haben, einfach deshalb, weil im Deponierecht das kostengünstigere Schüttelverfahren zum Einsatz kommen kann.“

Dr. Axel Kopp, Vertreter des BMU (oben links im Bild), beharrte jedoch auf dem Vorschlag im Arbeitsentwurf. Hier sind für die Ersatzbaustoffverordnung das Säulenverfahren (2:1), nach der Bodenschutzverordnung das Schüttel- oder Säulenverfahren (2:1) und nach der Deponieverordnung das Schüttelverfahren (10:1) vorgeschlagen. Um dies in Einklang zu bringen und Mehrfachbeprobungen entgegenzuwirken, möchte Kopp eine Umrechnungstabelle einführen.

Eine solche Umrechnungstabelle, die überdies viele Sonderbestimmungen und Fußnoten beinhalte, sei in der Praxis jedoch kaum anwendbar, gab Stefan Schmidmeyer vom Verband Baustoffrecycling Bayern zu bedenken. Darüber hinaus sei die umfangreiche Dokumentation, die von Erzeugern, Herstellern und Verwendern von Ersatzbaustoffen verlangt würde, nicht zumutbar. Die Konsequenz sei klar: Die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen sinke. Es sei deshalb unabdingbar, die Marktfähigkeit von Ersatzbaustoffen durch bundesweit einheitliche Prüfwerte und Verfahren zu stärken.

Vertreter der Umweltministerien von Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen - Otto Bischlager, Dr. Heinz-Ulrich Bertram und  Dr. Christel Wies - erläuterten den jeweiligen Status quo der Verfahrensweise in ihren Ländern. Die Breite der unterschiedlichen Länderregelungen mit jeweils eigenen Grenzwerten für die Verwertung mineralischer Abfälle zeigt: Eine bundeseinheitliche Lösung ist unabdingbar. Derzeit werden Fragen der Verwertung von mineralischen Abfällen und Stoffen von Fall zu Fall von den nachgeordneten Landesbehörden bearbeitet.

Der bvse kritisiert daran besonders die fehlende Rechtssicherheit für die Branche und zeitintensive Verfahren. Es wurde jedoch deutlich, dass auch die Bundesländer eine Konkretisierung der Vorschriften durch den Bund begrüßen würden. Als geeignete Grundlage für eine bundeseinheitliche Lösung böten sich die in einigen Bundesländern etablierten und praxiserprobten Regelungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) an. Der bvse-Ausschuss Mineralische Abfälle und Stoffe bedauert, dass in der geplanten Verordnungsgebung des Bundes auf die Eckpunkte der LAGA jedoch kaum zurückgegriffen wurde.

Der vorliegende Entwurf der Mantelverordnung, darauf weisen die betroffenen bvse-Mitgliedsunternehmen hin, berücksichtige zudem eine Vielzahl möglicher Fallkonstellationen nicht. Deshalb sei zu befürchten, dass doch wieder landesspezifische Regelungen vorgenommen würden und damit das Ziel, eine bundesweit geltende Regelung zu schaffen, verfehlt würde. Das wäre jedoch fatal, denn unterschiedliche Bestimmungen hätten schon in der Vergangenheit zu einem regelrechten „Abfalltourismus“ zwischen den Ländern geführt. Es ist wahrscheinlich dass die Verordnung, sollte sie wie vorgeschlagen umgesetzt werden, Recycling eher verhindert als es zu fördern. Eine unmittelbar rechtsverbindliche Verordnung könnte dem Recycling wichtige Impulse geben und für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sorgen.

In diesem Zusammenhang bemängelte Nathali Kootz auch die bisher zu geringe Nachfrage des öffentlichen Beschaffungswesens nach Ersatzbaustoffen: „Der Einsatz von geprüften, güteüberwachten und zertifizierten Recyclingbaustoffen sollte allgemein zur Regel werden. Wo Ersatzbaustoffe gegenüber Primärrohstoffen technisch gleichwertig und ökologisch unbedenklich sind, sollten sie generell bevorzugt werden.“ Dies biete die Möglichkeit, den Vorrang des Recyclings vor der Verfüllung und Beseitigung auch tatsächlich umzusetzen.

Einen Referentenentwurf für die Mantelverordnung soll es bis Ende des Jahres geben, die neue Verordnung soll bis Mitte 2012 in Kraft treten. Dem bvse ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Bestimmungen zur Ersatzbaustoffverordnung und zur Bodenschutzverordnung gemeinsam verabschiedet werden und die Ersatzbaustoffverordnung nicht aus der Mantelverordnung herausgelöst wird, damit die Harmonisierung der Prüfverfahren tatsächlich erreicht werden kann.

BMU-Vertreter Kopp signalisierte am Ende des Workshops Entgegenkommen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dies lediglich einige Details betrifft oder, wie vom bvse-Ausschuss Mineralische Abfälle und Stoffe gefordert, eine grundlegende Überarbeitung zur Folge hat.

 

schliessen

Kontaktformular

(*)
schliessen

MITGLIEDSANFRAGE

Ja, ich interessiere mich für die Mitgliedschaft im bvse e.V., habe aber noch ein paar Fragen. Setzen Sie sich bitte mit mir zwecks Abklärung in Verbindung.