Argumentationspapier des bvse zur Bundesratsinitiative der NRW-Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen:
Novellierung der 17. BImSchV
Schadstoffbelastung durch Abfallmitverbrennung vermindern, Öko-Dumping verhindern
Bonn, 31.08.2011
Vorbemerkung
Mit der Umsetzung der TASI im Juni 2005 stellte sich in der abfallpolitischen Diskussion die Frage, ob für die erforderliche Vorbehandlung aller Abfallstoffe ausreichende Kapazitäten der stofflichen und thermischen Behandlung zur Verfügung stehen.
Durch das Deponierungsverbot unbehandelter Abfälle wurde klar, dass prognostizierte Kapazitätslücken tatsächlich klafften. Sogar das Wort „Entsorgungsnotstand“ machte dieRunde. Insbesondere unter Berücksichtigung der großen Anteile heizwertreicher Sekundärabfälle aus Abfallbehandlungsanlagen (MBA, MBS) sowie Gewerbeabfälle zur Verwertung ergab sich die Notwendigkeit, neue thermische Einsatzkapazitäten zu
erschließen. Die Mitverbrennung in Ergänzung zur stofflichen Verwertung war ein politisch gewünschter Baustein im Rahmen des abfallwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für Deutschland. Auch Nordrhein-Westfalen hat in dieser Zeit dazu aufgerufen, zusätzliche Kapazitäten der Mitverbrennung im Land zu schaffen.
Mit dem Wissen über das damalige Abfallüberangebot sowie im Vertrauen auf die politischen Weichenstellungen wurden zahlreiche Investitionen in Aufbereitungsanlagen sowie Verwertungsanlagen für Ersatzbrennstoffe getätigt. Hinzu kam eine sukzessive Verteuerung primärer Energieträger auf dem Weltmarkt, die die Verwendung sekundärer Energieträger für
energieintensive Industrieprozesse wirtschaftlich antrieb.
Eine gleichzeitige Ausweitung der Getrennthaltung in Industrie und Gewerbe sowie die Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 führte dann allerdings dazu, dass das Abfallaufkommen insgesamt zurückging. Umfragen des bvse hatten 2009 ergeben, dass der Anfall von Produktionsabfällen um ca. 30% zurückging. Die Menge an für die EBS-Aufbereitung geeigneten Gewerbeabfälle verringerte sich um bis zu 25%. [...]
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